Fall Küchl: Küng auf Kuschelkurs
624 Bürger unterschrieben für die Küchl-Rückkehr. Der Bischof weicht unangenehmen Fragen aus.
BEZIRK. Bei der Beantwortung ging der Bischof allerdings auf die dezitierten Fragen nicht punktgenau ein. Die gestellten Fragen lauteten wie folgt:
Fünf konkrete Fragen
1. Herr Bischof, sind Sie beeindruckt vom Rückhalt, den Ex-Propst Ulrich Küchl noch immer in seinen beiden ehemaligen Pfarrgemeinden genießt? Immerhin hat fast die Hälfte der Bewohner der beiden kleinen Gemeinden Eggern und Eisgarn die Forderung nach Sanktionsaufhebung und Rückkehr Küchls unterschrieben?
2. In dem Brief Edmund Breuers an Sie behauptet dieser, Sie hätten an der Absetzung Ex-Bischof Krenns persönlich mitgewirkt und sich dadurch Ihr Amt unrechtmäßig angeeignet. Ein schwerer Vorwurf. Was sagen Sie dazu?
3. Weiters kritisiert Breuer die – wie er sie bezeichnet – Strafsanktionen Ihrerseits gegen Ex-Propst Ulrich Küchl und fordert Sie auf, diese sofort aufzuheben. Wird Ulrich Küchl künftig wieder sanktionsfrei ins Dekanat Heidenreichstein fahren dürfen, ohne vorher um schriftlich Erlaubnis bitten zu müssen?
4. Wird es Küchl frei stehen, seinen Wohnsitz zu wählen, wo er möchte, ohne den Ausschluss aus dem Priesterstand befürchten zu müssen?
5. Die Unterschriften samt Begleitbrief gingen auch direkt in den Vatikan und sollen Papst Benedikt ebenfalls vorgelegt werden. Was könnte daraus für Sie resultieren?
Sachlage ganz anders?
Die Antwort des Bischofs lautete schließlich folgendermaßen:
BIschof Küng: „In der lokalen Presse im Waldviertel wurde durch einen Artikel der Eindruck erweckt, der emeritierte Propst Küchl könne nicht in sein Haus zurückkehren und sei an Feiern der hl. Messe gehindert. Diese Darstellung gibt die Sachlage nicht korrekt wieder.
Herstellung der Ordnung
Zunächst ist die Situation von Prälat Küchl das Ergebnis von kirchenrechtlichen Prozessen, die für die Kirche schmerzhaft waren, aber zur Herstellung der Ordnung in der Diözese notwendig gewesen sind. Die Ergebnisse dieser Verfahren wurden in allen Instanzen, stellenweise sogar vom Heiligen Vater selbst bestätigt. Auch bei kirchlichen Prozessen sind die Beteiligten zu schützen, daher werde ich über Details nicht sprechen.
Beruhigung der Lage
Im Zuge eines dieser Prozesse zeigte sich die Notwendigkeit, die Propstei Eisgarn aufzuheben, nachdem sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen konnte. Da aber die damaligen Kanoniker (einer unter ihnen der emeritierte Propst) dies unbedingt vermeiden wollten und ich die Chance einer echten Befriedung sah, handelten wir (die Kanoniker und ich) eine Vereinbarung aus, die unter bestimmten Bedingungen eine Weiterführung der Propstei ermöglichte. Diese Bedingungen waren: Prälat Küchl konnte nicht mehr die Aufgabe des Propstes wahrnehmen, außerdem sollte er sich zumindest einige Jahre, abgesehen von den Statuten gemäß festgelegten Versammlungen der Kanoniker, nicht in der Region aufhalten. Das Ziel dieser letztgenannten Bestimmung war die Beruhigung der Lage in der Region und die Erleichterung der Aufgabe für den Nachfolger. Es war vorgesehen, dass Prälat Küchl in einer anderen Region der Diözese St. Pölten oder in einer anderen Diözese priesterliche Aufgaben wahrnehmen konnte.
Gespräch abgebrochen
Leider wurde an dieser Stelle die bereits unterschriebene Vereinbarung aufgelöst und das Gespräch abgebrochen. Ich bedaure, dass seither keine weiteren Gespräche mit Prälat Küchl stattgefunden haben. Ich wäre jederzeit zu einem solchen Gespräch bereit. Und wann immer Gläubige aus Eisgarn und Umgebung bei bestimmten Anlässen die Anwesenheit des Prälates wünschten, habe ich das praktisch in allen Fällen sofort erlaubt.“ Eva Jungmann
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