Feuerwehr & Co dürfen fast alles ...
… wenn sie im (Katastrophen-)Einsatz sind und akute Gefahr für Leib und Leben besteht.
BEZIRK (eju/pp). DIE BEZIRKSBLÄTTER wurden auf eine Frage aufmerksam (siehe Artikel: FF-Mann borgte Kübel: Anzeige!), die sich angesichts steigender Einsatzzahlen der Freiwilligen Feuerwehren rund um Hochwässer, Unwetter und Co stellt: Dürfen Gegenstände, wie etwa Werkzeug, Maschinen oder andere Gebrauchsartikel und Güter im Katastrophenfall von Mitgliedern der Hilfsorganisationen zeitlich "enteignet" werden, um damit zu retten oder zu helfen?
Klare Antwort: Ja!
Bezirksfeuerwehrkommandant Erich Dangl zur Sachlage: "Wenn Gefahr in Verzug ist, haben die Feuerwehrkameraden sehr viele Rechte. Dabei dürfen sie fremde Grundstücke betreten und fremde Gegenstände wie Werkzeug oder Maschinen benutzen. Beispielsweise im Falle eines Brandes muss der Besitzer eines Teiches oder dergleichen keine Zustimmung erteilen. Die Feuerwehren dürfen das Wasser somit ohne Nachfragen zum Löschen verwenden. Im Regelfall gibt es da aber auch keine Probleme. Ganz im Gegenteil, die Leute sind sehr froh, wenn wir da sind und sie Hilfe bekommen.“
Auch für die Polizei gilt eine entsprechende Regelung, bestätigt Bezirkspolizeikommandant Wilfried Brocks im BB-Gespräch: "Im Sicherheitspolizeigesetz ist das ganz klar geregelt und nennt sich 'Inanspruchnahme von Sachen'. Polizeibeamte dürfen zur Beendigung eines gefährlichen Angriffes oder zur ersten Hilfeleistung alles zur Hand nehmen, was quasi zur Verfügung steht."
Keine rechtliche Konsequenz
Angezeigt werden könne eine solche Inanspruchnahme natürlich, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit werden dem Betreffenden keine rechtlichen Konsequenzen daraus erwachsen, erklärt Brocks weiter.
Behörde darf Dinge für den Einsatz requirieren
Bezirkshauptmann Johann Böhm schließlich steuert weiteres Wissen bei: "Im Katastrophenfall kann die Behörde Dinge sogar requirieren, wie beispielsweise LKW oder Bagger. Im Regelfall stellen Firmen ihre Fuhrparks freiwillig zur Verfügung und oft sogar noch einen Mann, der die Geräte bedienen kann. Das Gesetz spricht dafür eine Entschädigung zu, aber ich kann mich nicht erinnern, dass davon jemals jemand Gebrauch gemacht hätte."
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