NÖGKK informiert: Neue Beträge in der Krankenversicherung für 2015

Ab 1. Jänner 2015 gibt es wieder einige neue Beträge in der Krankenversicherung (für den Bereich ASVG-Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) – die NÖ Gebietskrankenkasse informiert:
Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt monatlich 4.650 € bzw. täglich 155 €, für Sonderzahlungen gilt ein Höchstbetrag von jährlich 9.300 €. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 405,98 € pro Monat bzw. 31,17 € pro Tag.
Die Rezeptgebühr beträgt im neuen Jahr 5,55 €. Für die Befreiung von der Rezeptgebühr (auf Antrag) gelten folgende Grenzbeträge: und zwar für Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte 872,31 € (für Alleinstehende) bzw. 1.307,89 € (für Ehepaare) nicht übersteigen. Ebenso gilt die Befreiung für Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke), sofern die monatlichen Nettoeinkünfte 1.003,16 € (für Alleinstehende) bzw. 1.504,07 € (für Ehepaare) nicht übersteigen. In allen Fällen erhöhen sich diese Beträge für jedes Kind um 134,59 €.
Befreiungen aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze (REGO) enden mit dem 31. Dezember eines Kalenderjahres. Die Rezeptgebühren sind daher ab dem 1. Jänner 2015 wiederum bis zum Erreichen der Rezeptgebührenobergrenze zu bezahlen (d. h. so lange, bis der Betrag von zwei Prozent des jeweiligen Nettoeinkommens erreicht wird).
Der Selbstbehalt für Heilbehelfe (z. B. orthopädische Schuheinlagen) und Hilfsmittel (z. B. Krücken) beträgt mindestens 31 €; für Sehbehelfe mindestens 93 €. Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für schwerbehinderte Kinder sowie für Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.
Das Service-Entgelt für die e-card, das im November 2015 für das Jahr 2016 fällig wird, beträgt 10,85 €.
Info: Von ein Euro des Sozialversicherungsbeitrages verbleiben lediglich 20 Cent der NÖ Gebietskrankenkasse. Um Verwaltungskosten zu sparen, hebt die Krankenkasse die restlichen 80 Cent für andere Stellen (Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung etc.) ein und leitet diese sofort weiter.

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