Paar fordert halbe Müllgebühr zurück
Zweitwohnsitzer-Paar aus Schönau klagt: „Wir zahlen Müllgebühr, aber die Tonne wird nicht geleert.“
von Eva Jungmann
SCHÖNAU. Einen Zweitwohnsitz am Land zu haben, ist grundsätzlich eine feine Sache, aber auch teuer und manchmal nervig. Helmut Blohm und Grazyna Maresch haben seit Jahren ein kleines Häuschen in Schönau gemietet und besuchen es in der warmen Jahreszeit regelmäßig, im Winter je nach Witterung sporadisch.
Mülltonne wurde nicht
ausgeleert
Ärger gab es bei den beiden nun, als sie nach der Winterpause wieder ins Waldviertel kamen, denn: Die Mülltonne wurde über die Wintermonate schlicht nicht geleert, obwohl sie direkt neben der Zufahrtstraße steht. Pikanterweise wurde die Tonne des Nachbarn, der unmittelbar dahinter ebenfalls als Zweitwohnsitzer gemeldet ist, sehr wohl geleert.
„Wir produzieren hier nur wenig Müll, somit ist auch nicht viel in der Tonne enthalten gewesen. Aber wenn ich für eine Dienstleistung zahlen muss, erwarte ich mir auch, dass sie erbracht wird. Dass die Tonne nicht geleert wird, passiert uns nun schon zum dritten Mal!“ macht Blohm seinem Ärger Luft. Telefonate mit dem dafür zuständigen Abfallverband in Gmünd hätten lediglich erbracht, man werde sich darum kümmern.
Geldrückerstattung gefordert
„Wir fordern einen Teil der Müllgebühr zurück! Wenn ich einen Liter Milch im Geschäft kaufe, kann mir die Verkäuferin ums gleiche Geld auch nicht nur einen halben Liter geben“, so Blohm abschließend.
GV-Gmünd-Leiter Martin Koppensteiner zu der Sache: „Wir prüfen gerade, woran es gelegen hat und werden sicher eine Einigung mit den beiden Betroffenen finden.“
Kommende Müllgebühr als Wiedergutmachung halbiert
Koppensteiners Recherche brachte schließlich zutage, dass der Müllwagen die relativ steile und lange Auffahrt zu den beiden Häusern ein Mal wegen Schnees oder Glätte nicht bewältigen konnte.
„Wie werden die kommende Müllvorschreibung als Wiedergutmachung halbieren. Ich habe Herrn Blohm und Frau Maresch auch schon davon in Kenntnis gesetzt“, erklärte Koppensteiner. Er sei froh, dass schnell eine für alle befriedigende Einigung erzielt werden konnte.
Zur Sache
Die Crux mit dem Müll und den vorgeschriebenen
Mülltonnen
„Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle zu Wohnzwecken gewidmeten Liegenschaften auch mit einer Mülltonne „beglückt“ werden müssen, egal, ob sie ganzjährig oder nur sporadisch bewohnt werden. Bisher gab es aber nicht nur im Bezirk Gmünd Müllgebühr-Freistellungen, die von den jeweiligen Gemeinden für unbewohnte oder nur wenig bewohnte Objekte ausgestellt wurden. Der GV Gmünd (Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes) einigte sich allerdings darauf, diese Praxis nicht länger zu dulden. Nunmehr bekommt jede entsprechende Liegenschaft eine Müllgebührvorschreibung“, erklärt GV-Gmünd-Geschäftsführer Martin Koppensteiner die Vorgehensweise und die gesetzlichen Grundlagen zum Thema Mülltonne & Zweitwohnsitz.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.