Gmünd
Tipps der Bezirkshauptmannschaft: So rutschen Sie sicher ins neue Jahr

- Die Gefahr die von Feuerwerken und Knallkörpern ausgeht ist nicht zu unterschätzen.
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BEZIRK GMÜND. Mit großen Schritten neigt sich das Jahr 2018 dem Ende zu. Den Jahreswechsel begrüßen viele Einwohner des Bezirkes Gmünd mit Böllern und Feuerwerken. Durch unsachgemäßes Handeln und falsche Gefahreneinschätzung ereigneten sich in den letzten Jahren zahlreiche Unfälle - teilweise leider auch mit Todesfolge - und Brände. Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd bittet daher um Beachtung folgender Hinweise:
- Bei der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände wird auf die Beachtung der Verbotsbestimmungen in Ortsgebieten und lärmempfindlichen Zonen hingewiesen, sowie aufgefordert auf ruhebedürftige Mitbürger Rücksicht zu nehmen.
- Sämtliche pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 und F2 müssen beim Kauf jedenfalls eine Angabe über die Klasse oder Kategorie, Bezeichnung, Name, Typ, eine Gebrauchsanweisung sowie eine Altersbeschränkung in deutscher Sprache aufweisen.
- Der Kauf und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3 und F4 ist ohne entsprechende Bewilligung generell untersagt.
- Experten warnen vor Käufen von Pyrotechnik-Gegenständen im benachbarten Ausland. Die Preise sind vielleicht günstiger, aber die Wirkung dieser Feuerwerkskörper kann verheerend sein. Die Einfuhr von pyrotechnischen Gegenständen wird durch die Polizei / Zoll rigoros überwacht und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Sicherheitshinweise
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen des Herstellers genau durch und beachten Sie diese Anweisungen.
- Lagern Sie Feuerwerkskörper nie in der Nähe von Öfen, Heizkörpern, offenen Flammen.
- Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen, damit keine Raketen in Ihre Wohnung fliegen können.
- Feuerwerk nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden abbrennen.
- Pyrotechnische Gegenstände nicht in Menschenansammlungen, Türen, Fenster oder auf Dächer werfen.
- Starten Sie Raketen nur senkrecht aus standsicheren Behältnissen z.B. aus Getränkekisten oder aus eingegrabenen Rohren.
- Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.
- Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern hin. Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften
Altersbeschränkungen gemäß § 15 PyroTG 2010
- Kategorie F1 - 12 Jahre: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, Verwendung innerhalb von Wohngebäuden möglich
- Kategorie F2 - 16 Jahre: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, Verwendung im Freien
- Kategorie F3 - 18 Jahre und Bewilligung: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen
- Kategorie F4 - 18 Jahre und Bewilligung: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen
Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passiert sein
- Ruhe bewahren und überlegt handeln.
- Rufen Sie über Notruf: Feuerwehr 122, Rettung 144, Polizei 133.
- Auf diese fünf W’s kommt es an: WER ruft an? Nennen Sie immer Ihren Namen und die Telefonnummer, unter der Sie für Nachfragen erreichbar sind. WO ist der Notfallort? Am besten ist eine genaue Adressangabe. Ist dies nicht möglich, dann sind folgende brauchbare Angaben zu machen:, markante Stellen: zum Beispiel Brücken, große Straßen, Plätze etc. WAS ist geschehen? Erklären Sie kurz, worum es sich handelt: Verbrennungen, Explosionsverletzungen, blutende Wunden, etc. WIE VIELE Menschen sind betroffen? Diese Angaben sind wichtig, weil insbesondere Unfälle mit vielen Verletzten weitere organisatorische Schritte notwendig machen. WARTEN: Legen Sie erst auf, wenn die Person in der Leitstelle keine weiteren Fragen mehr hat.
- Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen, notfalls sofort einen Arzt verständigen / aufsuchen.
- Unternehmen Sie nur eigene Löschversuche, wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen. Verlassen Sie den Gefahrenbereich.
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