VP-Verzichtslisten in Weitra
BB-Leser kritisiert "Verzichtslisten", die über Gemeinderatsstiz entscheiden, Bgm. Fuchs erklärt die Sachlage.
WEITRA (eju). Im Vorfeld einer Wahl tauchen immer wieder Fragen auf. So macht sich ein BB-Leser aus Weitra Gedanken über angebliche Verzichtslisten innerhalb der ÖVP in Weitra. Dazu schrieb er eine E-Mail, in der es unter anderem heißt: "Was ich jetzt als eher treuer ÖVP-Wähler erfahren habe, finde ich als eine der größten Frechheiten, die sich unsere Partei je erlaubt hat. Der Bürgermeister von Weitra, Raimund Fuchs, lässt die Kandidaten der ÖVP-Liste „Verzichtserklärungen“ unterschreiben. Das bedeutet, der Bürger kann zwar bei der Wahl im Jänner 2015 seine Vorzugsstimme vergeben, welcher Kandidat in den Gemeinderat einzieht, bestimmt jedoch nicht der Bürger, sondern patriarchisch die Gemeinde-ÖVP mit Bürgermeister Fuchs an der Spitze."
Dient Liste dem Stimmenfang?
Der Leser meinte weiters, dass die Kandidaten auf der Liste lediglich dem Stimmenfang dienten. Er ist der Meinung, dass die ÖVP solche Praktiken nicht nötig hätte.
Die Bezirksblätter Gmünd fragten bei Bürgermeister Raimund Fuchs nach, ob es tatsächlich Verzichtslisten gebe.
Fuchs bestätigt die Existenz der Verzichtslisten: "Es gibt diese Listen, aber es wurde niemand dazu genötigt, sie zu unterschreiben, sondern wir alle haben sie gemeinsam freiwillig unterschrieben, auch ich."
Allerdings sei der Grund für deren Existenz ein anderer, als der BB-Leser Fuchs' Einschätzung zufolge mutmaßt, nämlich: "Wir versuchen in Weitra die Mandatare sehr ausgewogen aufzustellen, bezogen auf ihre Herkunft aus der Stadt oder einer Katastralgemeinde sowie auf Berufsgruppen, Geschlecht und Alter."
In Weitra gebe es keine reine Vorzugsstimmenwahl, wo ausschließlich die Vorzugsstimme über den Sitz im Gemeinderat entscheide, so Fuchs.
Nachbesetzung in der Periode
Bei der Verzichtsliste gehe es nur um eventuelle Nachbesetzungen während der Legislaturperiode: wenn also ein Gemeinderat vor 2020 ausscheide, werde möglicherweise nicht mit dem Nächstgereihten nachbesetzt, sondern mit jemandem, der die Zuständigkeiten des Ausgeschiedenen am besten ausfüllen könne.
Nachbesetzungen bestimme außerdem nicht er alleine, sondern das erweiterte Parteigremium gemeinsam.
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