Holzkraftwerk in Gmünd: "Weiterbetrieb ist so unmöglich"
Laut aktuellem Stand sieht sich der Betreiber gezwungen, die Ökostromproduktion wohl trotz Gesetz einstellen zu müssen.
GMÜND/NÖ. Niederösterreich ist das erste Bundesland, das die Bundesregelung zur Rettung der Biomasse umsetzt. Der Gesetzesentwurf wurde am Donnerstag in den Landtag eingebracht, beschlossen werden soll das Gesetz in der nächsten Sitzung am 13. Juni. „Mit dem Biomasseförderungsgesetz setzen wir die blau-gelbe Energiewende und engagierten Klimaschutz fort. Alles andere würde Biomasse abdrehen und im Gegenzug Kohle- und Atomstrom aufdrehen. Niederösterreich deckt seinen Strombedarf seit 2015 zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie. Die Biomasse nimmt dabei einen wichtigen Teil ein, davon werden wir uns nicht abbringen lassen", so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf in einer Aussendung.
Mandl fordert 12 Cent
Herbert Mandl, Vorstand der BIOMA Energie AG, die das Holzkraftwerk in Gmünd betreibt, ist weniger optimistisch. Die Holzübernahme wurde wegen der auslaufenden Förderung bereits im April eingestellt, Ende Juni sollen die Ökostromproduktion beendet und neun Mitarbeiter entlassen werden. Zumindest, wenn das Gesetz so aussieht, wie der aktuelle Entwurf. Denn momentan werden Tarife von 9,50 bis 11 Cent diskutiert. „Tarife unter 12 Cent pro Kilowattstunde machen einen Weiterbetrieb nicht möglich“, meint Mandl.
Franz Angerer vom Büro Pernkopf reagiert auf Anfrage der Bezirksblätter: "Dem muss man entgegenhalten. Im Begutachtungsverfahren auf Bundesebene wurden Tarife von zehn Cent genannt. Wir sind uns darüber im Klaren, dass das knapp wird, aber wir halten diese Tarife für rechtlich notifiziert. Und der Holzpreis wird nach unten gehen, dadurch sind niedrigere Tarife gerechtfertigt."
Bei Herbert Mandl vom Gmünder Holzkraftwerk sorgt indes auch die Ankündigung, dass mit der Fortführung der Förderung erst ab 2020 zu rechnen ist, für große Fragezeichen. „Die Förderung läuft jetzt im Juni aus, das halbe Jahr können wir nicht überbrücken“, betont er.
Positiv ist hingegen, dass das Gesetz eine Ausnahmeregelung beinhaltet, durch die Werke wie jenes in Gmünd, die den vorgegebenen Brennstoffnutzungsgrad nicht erfüllen, in Katastrophensituationen wie der Borkenkäfer-Plage auch unterstützt werden.
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