Kommentar KW15
Brauchtum oder schon Strafdelikt?
Kommentar zur Story der Woche „Maibaum-Gschichtn aus Grieskirchen & Eferding".
Von Anna Kirschner
Den Maibaum der Nachbargemeinde fladern: Schon der Gedanke an diese Gaudi lässt die Herzen vieler Jugendlicher am Land höherschlagen. Aber wie weit dürfen sie bei ihren Diebestouren gehen? Ab wann ist der Maibaum-Diebstahl sogar ein Strafdelikt? Bewegen sich alle Aktionen im Rahmen des Brauchtums, ist grundsätzlich mit keiner Strafe zu rechnen. Denn bezüglich der Tatbestandsmerkmale des Paragrafen 127 des Strafgesetzbuches fehlt der Vorsatz, sich oder jemand anderen durch die Zueignung zu bereichern. Konsequenzen treten dann in Kraft, wenn es beim Diebstahl zu Sachbeschädigung kommt oder der Maibaum mutwillig zerstört wird. Beim Stehlen eines Maibaums dürfen weder Mensch noch Baum zu Schaden kommen. Es ist wichtig, dass der Brauch in dieser Form weiter praktiziert wird.
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