Gerichtsurteil
Ehefrau mit 68 Messerstichen getötet: 20 Jahre statt lebenslang

Foto: hawi 101/Fotolia

Kroate hat erfolgreich gegen Strafhöhe beim Oberlandesgericht Linz berufen – Angeklagter: "Ich bin kein Mörder, bin ein Gläubiger, ein Christ".

BAD SCHALLERBACH, LINZ. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat die lebenslange Haft für einen Kroaten, der am 5. März 2018 seine von ihm getrennt lebende Frau in Bad Schallerbach mit 68 Messerstichen getötet haben soll, auf 20 Jahre herabgesetzt. Der Mann hatte gegen die Strafhöhe berufen, weil beim erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichts Wels keine Milderungsgründe anerkannt worden waren.

Nach der Trennung des Paares, war die 48-jährige Frau zu Verwandten nach Bad Schallerbach in Oberösterreich gezogen. Dort lebte sie allein in einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Im März des Vorjahres stand der in Kroatien lebende Ehemann dann plötzlich bei ihr vor der Tür, um noch einmal mit ihr zu sprechen. Im Zuge dieser Unterredung war es in den früheren Morgenstunden dann zu der Bluttat gekommen. Der Mittvierziger soll die Frau mit einem Küchenmesser mit 13 Zentimeter langer Klinge mindestens 68 Mal "hinterrücks" erstochen haben, verdeutlichte der Oberstaatsanwalt nochmals die Schwere der Tat in der Berufungsverhandlung. Für ihn stand außer Frage, dass er mit Mordabsichten seine Noch-Ehefrau aufgesucht hatte.

"Wollte meine Frau nicht töten"
Das wiederum bestreitet der Angeklagte nach wie vor. "Ich wollte meine Frau nicht töten, ich weiß nicht, was in diesem Moment in mir vorgegangen ist", verlas er im OLG eine Erklärung. "Ich bin kein Mörder, ich bin ein Gläubiger, ein Christ", meinte er noch. Er werde die Tag "mein ganzes Leben lang bereuen". Seine Verteidigerin begründete den Antrag auf Reduzierung des Strafausmaßes damit, dass beim erstinstanzlichen Urteil keine Milderungsgründe anerkannt worden waren. Das "reumütige Geständnis, das Übergeben der Tatwaffe, das ist alles ein wichtiger Beitrag zur Wahrheitsfindung gewesen", argumentierte sie.

Das OLG entschied dann auch, dass "20 Jahre Haft der Tatschuld angemessen sind". Auch wenn der Begriff "reumütig bei dem Geständnis schwer zu fassen" sei, habe der Kroate trotz Erinnerungslücken doch schon bei seiner Verhaftung unmittelbar nach der Tat alles zugegeben. Außerdem könne ihm nicht zweifelsfrei ein "geplantes, zielgerichtetes Vorgehen" nachgewiesen werden. Der Umstand, dass er 68-mal auf seine Frau eingestochen habe, sei dafür kein eindeutiger Beleg, es habe sich um "ein Übertöten als Entladung der aufgestauten Emotionen" gehandelt. Daher wurde dem Antrag auf Strafmilderung stattgegeben.

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