Gebührenparken in Grieskirchen: Pauschalierungsmöglichkeit für Fahrzeuge im Wartungs-, Montage- und Servicebereich
Kürzlich hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Grieskirchen eine Neuregelung für das Abstellen von mehrspurigen Fahrzeugen in der Gebührenzone im Rahmen von Reparatur-, Service-, Montagearbeiten u. dgl. beschlossen.
Für folgende Berufsgruppen kann die Parkgebühr in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Grieskirchen pauschal - wahlweise für ein Jahr, ein halbes Jahr, ein Quartal oder wochenweise - entrichtet werden.
• Elektro-, Gas- Wasser- und Heizungsinstallateure
• Tischlereibetriebe
• Bau- und Bauhilfsgewerbe, Glaser, Maler und Bodenleger
• Veranstaltungstechnik- u. Bürotechnikbetriebe
Voraussetzungen / Einschränkungen
Diese Berechtigung gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die im Rahmen von Montage- und Servicearbeiten, Störungsbehebungen udgl. abgestellt werden.
Direkt vor dem Firmensitz und im Umkreis von 50 m besitzt diese Pauschalierungsvereinbarung keine Gültigkeit. Die Benützung von gebührenpflichtigen Kurzparkzonen innerhalb dieses Umkreises ist nur mit einem gültigen Automaten-Parkschein bis zur jeweils gültigen Höchstparkdauer möglich.
Die Pauschalierungsvereinbarung kann nur für Firmenfahrzeuge, die als Klein-LKW oder als Fiskal-LKW typisiert sind, beantragt werden.
Kosten
Jahrespauschale: € 864,00
Halbjahrespauschale: € 432,00
Quartalspauschale: € 216,00
Wochenpauschale: € 25,00
Infos
Nähere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie in der Abteilung Allg. Verwaltung des Rathauses Grieskirchen (07248/62255-37). Formulare finden Sie auch als download unter: www.grieskirchen.at/Formulare: „Pauschalierung Gebührenparken“
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