Frau kaufte Hund frei
Illegaler Welpenhandel in Eferding

Der kleine Welpe wurde beim Lidl in Eferding zum Verkauf angeboten. Eine Tierfreundin kaufte den Hund vorsichtshalber ab um ihn zu retten. | Foto: Pfotenhilfe Lochen
  • Der kleine Welpe wurde beim Lidl in Eferding zum Verkauf angeboten. Eine Tierfreundin kaufte den Hund vorsichtshalber ab um ihn zu retten.
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  • hochgeladen von Julia Mittermayr

Gegen Tierschutzgesetz verstoßen: Welpe vor Lidl-Filiale in Eferding zum Kauf angeboten. 

EFERDING. Eine Tierschützerin wurde am Freitag, 4. Juni 2021 zwischen 14 und 15 Uhr auf einen Slowaken aufmerksam, der vor der Lidl-Filiale in Eferding einen Rassehundewelpen zum Verkauf anbot. Sie fragte bei der Tierschutzorganisation Pfotenhilfe nach und erhielt die Auskunft, dass dies laut Tierschutzgesetz § 8a verboten ist. Nachdem sie die Polizei gerufen hatte, kaufte sie den Welpen vorsichtshalber um 400 Euro, weil sie nichts riskieren und ihn unbedingt retten wollte.

Die Polizei erkundigten sich nur, ob es zu dem Hund Papiere gebe. Aber: Es ist nicht erlaubt, Tiere in der Öffentlichkeit anzubieten und zu verkaufen. Und: Der kleine Hund hatte zudem keinen Tollwutschutz – er hätte also gar nicht über Grenze gebracht werden dürfen. Das illegale Geschäft wurde nicht rückabgewickelt und der Hund wurde auch nicht beschlagnahmt. "So werden wir den illegalen Welpenhandel jedenfalls nicht in den Griff bekommen, und die Auswirkungen treffen dann wieder Tierheime wie die Pfotenhilfe, wenn die Tiere krank sind, ausgesetzt oder abgeschoben werden", sagt Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler. 

"Beamte nicht zuständig gefühlt"?

Die Pfotenhilfe hat sich hilfesuchend an die für Tierschutz zuständige Landesrätin Birgit Gerstorfer gewandt und diese gebeten, die Exekutive dringend über deren Zuständigkeit für das Tierschutzgesetz zu informieren. "Die Veterinärämter sind zwar grundsätzlich für den Vollzug zuständig, aber bei Gefahr im Verzug sowie außerhalb der Amtszeiten muss die Polizei diese unterstützen", so Stadler. "Leider ist es uns schon öfter passiert, dass sich die Beamten fälschlicherweise nicht zuständig fühlten, wenn es sich nicht um gerichtlich strafbare Taten handelt. Nach dieser Logik dürften sie aber auch keine Verkehrssünder mehr belangen."

"Alles korrekt abgewickelt"

Nachgefragt bei Christian Stemmer, Bezirkspolizeikommandant für Grieskirchen und Eferding, sagt dieser: "Es wurde alles was den Vorfall betrifft mit der BH abgesprochen, berichtet und angezeigt. Die Polizeibeamten haben die Angelegenheit ganz korrekt abgewickelt. Es wurde alles aufgenommen und an die BH wegen Verdacht der Verwaltungsübertretung übermittelt worden."

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