Unterstützung von Absiedelungen im Eferdinger Becken auch für Besitzer jüngerer Gebäude

EFERDING. Erleichterung bei Betroffenen und politischen Verantwortlichen bzgl. eines Gutachtens, das freiwilligen, von Bund und Land geförderten Absiedelungen im Eferdinger Becken – auch von Gebäuden, die nach dem 1. Juli 1990 errichtet wurden – freie Fahrt einräumt.

Ein im Auftrag des Landes Oberösterreich und des BMVIT erstelltes Rechtsgutachten der Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner belegt diese Möglichkeit, auch jüngere Gebäude freiwillig abzusiedeln und dazu die generell festgesetzte Förderung von Bund und Land in der Höhe von 80 Prozent des Sachwertes leisten zu können.

„Es ist sehr erfreulich, dass wir gemeinsam eine schnelle Lösung für jene Menschen gefunden, haben, die aus dem Überschwemmungsgebiet im Eferdinger Becken absiedeln wollen. Nun ist sichergestellt, dass alle absiedelungsbereiten Familien Entschädigungen erhalten werden – und zwar unabhängig davon, wann sie ihr Haus errichtet haben. Es war mir ein besonderes Anliegen, den Menschen in dieser Frage schnell Klarheit geben zu können, denn die Entscheidung, ihre Häuser zu reparieren oder eine Absiedelung zu erwägen, kann nicht auf die lange Bank geschoben werden“, betonte Infrastrukturministerin Doris Bures.

"Ich begrüße es sehr, dass die Betroffenen jetzt Rechtssicherheit haben und es damit eine klare Grundlage für eine wichtige Entscheidung gibt, nämlich wo die Menschen leben möchten. In beiden Fällen, sei es bei Ja oder Nein zur Absiedelung, unterstützen wir umfassend. Durch die Finanzierung von Schutzbauten, Entschädigungen bei Hochwasserschäden oder die Ersatzleistung des Sachwertes bei Absiedelungen – die Betroffenen haben jetzt Planungssicherheit", so Finanzministerin Dr.in Maria Fekter.

"Damit ist eine erste Klarheit geschaffen, die natürlich für die Betroffenen sehr wichtig ist. Daneben arbeitet auch das zuständige Raumordnungsressort von Landesrat Dr. Michael Strugl zügig am Ausfindigmachen von geeigneten Ersatzwohnräumen, sodass die Entscheidungsgrundlage für die Bürgerinnen und Bürger, die für eine Aussiedelung in Frage kommen, entsprechende Möglichkeiten umfassen und klar zur Verfügung stehen. Die Herausnahme auch jener Bauten, die nach 1990 errichtet wurden, finde ich fair, da natürlich zu dies em Zeitpunkt – vor dem lange keine großen Hochwässer in Oberösterreich stattgefunden haben – das Bewusstsein der Menschen in Bezug auf die Hochwasser-Gefahr eine komplett andere war", so Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer.

"Nach dem Art.15a-Vertrag zur Finanzierung von Schutzprojekten ist nun die Gewissheit, dass auch Absiedelungen von jüngeren Gebäuden (nach 1.7.1990) entsprechend gefördert werden können, ein weiterer wesentlicher und äußerst positiver Schritt zum bestmöglichen Hochwasserschutz im Eferdinger Becken. Bei den betroffenen Absiedlungswilligen, die erst nach dem 1. Juli 1990 gebaut haben und bisher um ihre Entschädigung zittern mussten, wird sich eine erste große Erleichterung breit machen. Die endgültige Entscheidung zu Absiedelung-JA oder Absiedelung-Nein wird bei den Betroffenen dann ab 21. Oktober fallen können, wenn die Absiedlungszonen im Landtag beschlossen werden. Im Anschluss daran gibt es am 21. und 22. Oktober gleich Sprechtage von mir in Alkoven und Ottensheim, um individuelle Fragen möglichst zeitnah und direkt zu beantworten ", so Landesrat Rudi Anschober.

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