"Viele bekommen zu wenig bezahlt"
Die Unterentlohnung ist Thema Nummer Eins bei der Arbeiterkammer in Grieskirchen.
GRIESKIRCHEN (raa). Über 2600 Anfrage hatten die Mitarbeiter der Arbeiterkammer (AK) in den letzten zwölf Monaten zu bewältigen. "Hauptsächlich geht es um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Einstufungen, Sonderzahlungen und Abfertigungen", so Bezirkstellenleiterin Elisabeth Marschalek. Wesentlich weniger als noch im letzten Jahr landen die Fälle der AK vor Gericht. "Hier zeigt das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz Wirkung und es ist positiv, dass wir bei Unterentlohnung nun einen Straftatbestand haben", so Marschalek. Immerhin drohen Betrieben hohe Interventionsstrafen von bis zu 3000 Euro pro Arbeitnehmer. Im Wiederholgunsfalle können die Strafen pro Beschäftigten im Betrieb gar auf 20.000 Euro ansteigen.
Vor ein Problem stellt die Mitarbeiter der Arbeiterkammer immer wieder die Tatsache, dass die Verfallsfristen in Kollektiv- und Arbeitsverträgen lediglich drei Monate betragen. In einer parlamentarischen Bürgerinitiative fordert die AK ein generelle, dreijährige Verjährungsfrist. "In der Regel kommen die Arbeitnehmer erst nach Austreten aus einem Unternehmen zu uns und beklagen eine Unterentlohnung. Vielfach kann dann nur noch ein Bruchteil des dem Arbeitnehmer im Grunde zustehenden Lohnes erstritten werden. "Schon mit einem einfachen Schreiben an den Arbeitgeber, bei dem wir auch gerne behilflich sind, kann die Frist auf die gesetzliche von drei Jahren verlängert werden", rät Marschalek.
Oftmals trifft die Unterentlohnung Arbeitnehmer, die ohnehin wenig verdienen. Eine Reinigungsfrau aus dem Bezirk Grieskirchen arbeitete gut zwei Jahre für einen kollektivvertraglichen Stundenlohn von 8,36 Euro. Für ihre Arbeit hätte die Frau zuzätzlich zu ihrem Grundlohn auch eine Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage im Ausmaß von zehn Prozent des Stundenlohns erhalten müssen, da sie in der Pulverei einer Maschinenfabrik eingesetzt wurde. Diese Zulagen wurde der Frau allerdings nie bezahlt. Erst nachdem ihr Arbeitsverhältnis beendet war, ließ sich die ehemalige Reinigungskraft bei der AK ihre Abrechnungen prüfen. Diese forderte die Firma zur Nachzahlung auf. Aufgrund der Verfallsfrist von zwölf Monaten in diesem Kollektivvertrag bekam die Frau 1592 Euro nachbezahlt. Für die Dame und die AK nur ein Teilerfolg: Im Grunde hätten der Frau noch weitere 2000 Euro zugestanden. Marschalek rät, sich beim Verdacht auf Unterentlohnung immer rasch an die AK zu wenden. "Das ist einfach nicht fair. Mit welcher Rechtfertigung soll sich der Arbeitgeber dieses Geld behalten können", so die streitbare AK-Chefin in Grieskirchen.
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