Widerstand gegen Schließung von Bezirksgerichten
„Die Bezirksgerichte in Bezirkshauptstädten dürfen nicht zur Diskussion stehen“
Justizministerin Beatrix Karl will die österreichweit 141 Bezirksgerichte auf 68 Standorte reduzieren. Auf der Liste der bedrohten Gerichte stehen unter anderem Eferding, Grieskirchen und Peuerbach.
BEZIRK (mak). Laut Karl sollen Lambach, Eferding, Grieskirchen und Peuerbach am Standort Wels zusammengefasst werden. Dieser Plan stößt naturgemäß nicht nur auf Zustimmung. „Ein Bezirksgericht am Sitz einer Bezirkshauptmannschaft zu schließen – wenngleich es auch der kleinste Bezirk ist – kann doch nicht im Sinne einer Verwaltungsreform sein“, ist der Puppinger Bürgermeister Hubert Schlucker (VP) empört. Schlucker ist zudem der Vorsteher der Geschäftsstelle am Bezirksgericht Eferding. Er kritisiert vor allem, dass bis dato keine Zahlen vorliegen, wieviel Einsparung die Zusammenlegung von Bezirksgerichten bringen soll. Schlucker befürchtet sogar Mehrkosten durch längere Anfahrtswege zu Lokalaugenscheinen und anderen Terminen, die Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher zurückzulegen hätten. Beim Personal sieht er keine Einsparungsmöglichkeit. Wenn schon das Peuerbacher Bezirksgericht geschlossen würde, müsse man laut Schlucker über eine Neueinteilung der Gerichtssprengel nachdenken. Wenn etwa die Gebiete St Agatha und Waizenkirchen Eferding zugeteilt würden, könnte dies möglicherweise die Vollauslastung eines zweiten Richters und einer zweiten Kanzleikraft in Eferding rechtfertigen.
„Die Bezirksgerichte in den Bezirkshauptstädten Grieskirchen und Eferding dürfen nicht zur Diskussion stehen“, sagt auch der SP-Landtagsabgeordnete Erich Pilsner. Dieser Meinung sind auch der Eferdinger Bürgermeister Johann Stadelmayer und Grieskirchens SP-Vize Franz Königsdorfer. Sie befürchten, dass mit diesem Sparpapier der Rechtszugang auf der Strecke bleibt. Auch dass regelmäßige juristische Hilfe wie bisher an aufgelassenen Gerichtsstandorten ersatzlos gestrichen werden soll, lehnen die drei SP-Politiker ab.
Anderer Meinung ist der Präsident des Oberlandesgerichtes Linz, Johannes Payrhuber. „Es bringt gewaltige Vorteile, wenn wir größere Einheiten haben“, so der aus Meggenhofen stammende Jurist. Er betont ausdrücklich, dass im Zuge dieser Reformpläne keine Planstellen gestrichen werden sollen. Die Einsparung stünde laut Payrhuber für die Justizministerin auch nicht an erster Stelle. Vielmehr ginge es um Sicherheit, den Servicegedanken und die Personalbewirtschaftung. Dennoch sind seiner Meinung nach Einsparungen möglich. Er erwähnt unter anderem die Bewachungssysteme an den Eingängen jedes Gerichtes, die keine unerheblichen Kosten verursachen. Weiters zählt Payrhuber die Fahrtkosten auf, die anfallen, wenn ein Richter zwischen vier kleinen Gerichten pendeln muss. Auch ist für jeden Rechtspfleger ein PC vorgesehen. In manchen Fällen würden die Geräte pro Monat nur für zwei Stunden verwendet, müssten aber dennoch alle vier Jahre ausgetauscht werden.
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