ÖAAB verweist auf Antragsfristen
„Am 32. Dezember ist es zu spät!“

Puppings Bürgermeister und ÖAAB-Bezirksobmann Mario Hermüller. | Foto: ÖAAB
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Arbeitnehmer schöpfen finanzielle Vorteile oft aus Unwissenheit nicht aus. Der OÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB hat sich zum Ziel gesetzt, besonders auf wichtige Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen, die nur mehr bis 31. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden können. Es kommt auf den Eingangsstempel der Behörden an – das heißt, mehrere Tage Postweg müssen beim Verschicken von Antragsbriefen einkalkuliert werden.

BEZIRK EFERDING. Bis 31. Dezember 2020 kann etwa die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2015 beantragt werden: Der "Steuerausgleich" kann rückwirkend durchgeführt werden, was vor allem Pendlern, Familien und Personen mit hohen Krankheitskosten, aber auch Lehrlingen zugute kommt. Abwicklung via www.finanzonline.at oder mittels des Formulars „L1“ beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Darüber hinaus kann man sich die Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich für das Pendlerjahr 2019 holen. Voraussetzung: Ein Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometern (einfache Wegstrecke). 177 bis 342 Euro winken hier. Die Antragstellung ist auch online auf www.ooe.gv.at möglich.

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

Lehrlinge, die nicht unentgeltlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten für Wegstrecken bis zehn Kilometer 5,10 Euro pro Monat bzw. bei über 10 Kilometern Entfernung 7,30 Euro pro Monat an Fahrtenbeihilfe. Anträge für 2019 sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem „Beih94-Formular“ bis Ende 2020 beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen.
Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Es gibt einen Grundbetrag von 1.130 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.
Bereits ab der neunten Schulstufe kann man beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule Heimbeihilfe beantragen, wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind und der Schüler oder die Schülerin deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Als unzumutbar gelten Wegzeiten über zwei Stunden. Der Schulbeihilfenrechner ist hier ein nützliches Werkzeug. Antragstellung für das laufende Schuljahr bis 31.12.2020 unter schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at.

Weitere Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten

  • Sanierungsscheck für Private 2020
: Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach Klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen. Förderungsanträge können bis längstens 31.12.2020 eingereicht werden. Details online auf www.umweltfoerderung.at.

  • „Raus aus Öl“-Förderung: Förderungsfähig ist die Umstellung eines fossilen Heizungssystems im privaten Wohnbau auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Online-Registrierungen sowie die Einreichung von Förderanträgen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2020 eingebracht werden. Details online auf www.umweltfoerderung.at.

  • „E-Mobilität für Private“: 
Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-PKW-Typen der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Transporter für Private. Die Förderung beträgt zwischen 600 bis 3.000 Euro. Details auf der Umweltförderungs-Webseite.
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