Datenschutzgrundverordnung verunsichert Betriebe

Hanna Wimmesberger (JW-Bezirksobbmann Stv.), Adolf Tischler, JW-Bezirksobmann Daniel Andorfer und JW-Referentin Manuela Traussner | Foto: BRS/Haslberger
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BEZIRKE (fui). Nach einigen Jahren der Verhandlungen tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit 25. Mai in Kraft. Für die Unternehmer bringt die DSGVO einiges an Veränderungen und bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Die Verordnung betrifft jeden Unternehmer, der in irgendeiner Art und Weise personenbezogene Daten erfasst oder verarbeitet – von Kunden- und Mitarbeiterdaten bis hin zu Bewerbungen. Die Junge Wirtschaft Grieskirchen lud aus diesem Grund Adolf Tischler, Geschäftsührer der Netcon Bürotechnik, in die Wko Grieskirchen. Dieser informierte über die Konsequenzen der DSGVO.

"Recht zu Vergessen"

Grundgedanke der Verordnung ist der Schutz personenbezogener Daten und das "Recht zu Vergessen", das ein unionsweit einheitliches Datenschutzniveau erfordert. Bis zum Inkrafftretetn müssen alle Datenanwendungen innerhalb der Betriebe an die neue Rechtslage angepasst werden. Ab diesem Zeitpunkt drohen hohe Geldstrafen, die bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes ausmachen können. Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas müssen ebenfalls die Verordnung befolgen, wenn sie Dienstleistungen innerhalb der EU anbieten. Im Rahmen der JW-Veranstaltung erklärte Tischler: "derzeit sind auch einige selbsternannte 'DSGVO-Experten' unterwegs , Unternehmer sollten deshalb vorsichtig sein."
Einige Punkte sind noch nicht bis ins Detail ausgestaltet, was für zusätzliche Verunsicherung sorgt. Einen sehr guten Überblick über die DSGVO und ihre Folgen für die Unternehmen bietet die WKOÖ, online unter: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Hanna Wimmesberger (JW-Bezirksobbmann Stv.), Adolf Tischler, JW-Bezirksobmann Daniel Andorfer und JW-Referentin Manuela Traussner | Foto: BRS/Haslberger
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