Keine Kompromisse: Arbeit und Studium
Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Bildungskonto: Weiterbildung neben dem Beruf lässt sich mit verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten gewährleisten.
BEZIRK. Die Modelle Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Bildungskonto greifen bei der Weiterbildung finanziell unter die Arme.
Unterstützung beim Studium
Bei der Bildungskarenz behält man das Arbeitsverhältnis, kann sich aber ganz dem Studium widmen. Elisabeth Marschalek von der Arbeiterkammer Grieskirchen erklärt: "Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird die Situation im Vorfeld geklärt. Der große Vorteil bei der Bildungskarenz ist, dass man sich auf die Weiterbildung konzentrieren kann, da man vom Arbeitsdienst komplett freigestellt wird." Man bleibt zudem bei Krankheit, Unfall und für die Pension versichert.
Entgelt und Kündigungsschutz fallen hingegen weg. Man erhält Bildungskarenzgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes und kann zudem bis zur Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 405,98) selber hinzuverdienen. Die Mindestdauer der Bildungskarenz umfasst zwei bis zwölf Monate.
Beruf-Studium-Kombination
Wer sich für Bildungsteilzeit entscheidet, der kombiniert Arbeit und Weiterbildung. Dabei wird die Arbeitszeit auf bis zur Hälfte reduziert. Gerade für kleinere Einkommen gestaltet sich das finanziell attraktiver, zudem bleibt man im ständigen Kontakt zum Arbeitsplatz. Marschalek informiert: "Die Bildungsteilzeit ist ideal für Personen, die eine kürzere Fortbildung besuchen und dabei einen guten Verdienst behalten wollen." Für jede Stunde, die weniger gearbeitet wird, zahlt das AMS Bildungsteilzeitgeld. Bildungsteilzeit umfasst mindestens vier Monate bis maximal 24 Monate in einem Zeitraum von vier Jahren.
Bezahlte Kurskosten
Das Bildungskonto wird vom Land Oberösterreich finanziert und fördert alle berufsorientierten Weiterbildungen und Umschulungen. Dabei werden die Kurskosten zur Hälfte bis maximal 2.000 Euro übernommen. Wichtige Voraussetzung sind der Hauptwohnsitz in Oberösterreich und dass die Bildungsmaßnahme der berufsorientierten Weiterbildung dienen muss. Der Antrag für das Bildungskonto kann innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme angefordert werden.
Die richtige Finanzierung
Der Einzelfall bestimmt, welche Finanzierungsform die beste ist: "Um die richtige Unterstützungsart auswählen zu können, muss darauf geachtet werden, ob der Arbeitgeber komplett auf einen verzichten kann oder ob man zumindest in Teilzeit weiter arbeiten soll", so Marschalek. Für die Förderungen wird ein Bildungsnachweis wie Kursbestätigung oder Zeugnisse verlangt. Bei Arbeitsrecht und Bildungsberatung hilft die AK, weitere Infos unter www.ooe.arbeiterkammer.at.
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