Tücken in Arbeitsverträgen

Die AK empfiehlt, Arbeitsverträge genau zu prüfen, bevor man unterschreibt. | Foto: Fotolia/Sanders
  • Die AK empfiehlt, Arbeitsverträge genau zu prüfen, bevor man unterschreibt.
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GRIESKIRCHEN. Überdurchschnittlich oft kamen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres Mitglieder zur AK Grieskirchen, um Dienstzettel und Arbeitsverträge begutachten zu lassen. „Gut so, denn in vielen Verträgen verstecken sich unfaire und illegale Klauseln, die den Beschäftigten schaden können“, so Bezirksstellenleiterin Elisabeth Marschalek.

Kurze Verfallsfristen

Ein Problem sind kurze Verfallsfristen. Dadurch können Arbeitnehmer unbezahlte Ansprüche nur für einen kurzen Zeitraum zurückfordern, auch wenn sie über Monate oder gar Jahre zu wenig Geld bekommen haben. 2739 Beschäftigte wandten sich heuer von Jänner bis Juni an die AK Grieskirchen, weil sie Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht und Probleme mit ihren Arbeitgebern hatten. Durch außergerichtliche Interventionen und auf dem Gerichtsweg brachte die AK Grieskirchen im ersten Halbjahr 2014 rund 561.000 Euro an vorenthaltenem Entgelt für die AK-Mitglieder herein. Es ging hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Unterbezahlung, nicht bezahlte Überstunden und ungerechtfertigte Lohnabschläge.

Um 5500 Euro umgefallen

Fast zwei Jahre lang hatte eine Angestellte aus dem Bezirk Grieskirchen bei einem Produktionsbetrieb gearbeitet. Im Gespräch mit ihren Kollegen, die dieselbe Tätigkeit wie sie ausführten, kam sie dahinter, dass diese in einer höheren Verwendungsstufe des Kollektivvertrages eingestuft waren als sie. Die AK konnte jedoch nur eine Nachzahlung für vier Monate für die Frau erreichen. Für die restlichen 17 Monate erhielt sie keine Rückzahlung und wurde gekündigt.

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