Versicherungspflicht für E-Bikes kaum bekannt
BEZIRKE (raa). Die Zahl der E-Bikes nimmt zu. Ein Elektromotor schaltet sich automatisch zu, wenn man die Pedale tritt. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich dieser Motor wieder ab. Die Leistung des Motors darf 600 Watt nicht übersteigen. Falls das Elektrofahrrad eine höhere Leistung hat oder eine Motorunterstützung bis 45 km/h, gilt es nicht mehr als Fahrrad, sondern als Moped. Damit vebunden ist auch die Ausweis-, Versicherungs- und Helmpflicht. S-Pedelacs dürfen auch keine Radwege benutzen. Seit 1. April sind neue Kennzeichen Pflicht, die das Land zu Redaktionsschluss allerdings noch nicht zur Verfügung stellen konnte.
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