Forstwettbewerb: Die Muskeln an der Säge spielen lassen
Wie bei jedem anderem Sport ist beim Forstwettbewerb der Landjugend Ehrgeiz und Training gefragt.
BEZIRK (jmi). Zu den Sportarten lässt sich auch der Forstwettbewerb der Landjugend (LJ) zählen. Warum? Weil beim Arbeiten mit der Motorsäge Können, Erfahrung und ein gewisses Maß an Talent gefragt sind.
Diese Mischung gilt es, beim Bezirksentscheid in sieben Disziplinen zu beweisen: Fallkerb-Fällschnitt, Kettenwechsel, Kombinations-, Präzisionsschnitt, Blochrollen, Durchhacken und Geschicklichkeitsschnitt. "Wie die Namen der Stationen schon verraten, ist Kraft – so wie viele der Meinung sind – nicht die Geheimwaffe zum Gewinn", erklärt die LJ-Bezirksgruppe Grieskirchen. "Die Teilnehmer müssen beim Forstentscheid ihre Motorsäge kennen und ein hervorragendes Gespür für diese entwickeln, um bei den vorderen Plätzen mitmischen zu können. Millimetergenaue Arbeit – und das unter Zeitdruck – wird bei diesem Bewerb abverlangt. Weiters gibt es ein genaues Regelwerk, das vor allem für höchste Sicherheitsstandards und Fairness beim Wettbewerb sorgen soll." Um vorne dabei zu sein, ist, wie bei jedem anderen Sport, viel Ehrgeiz und Training gefragt.
Sicherheit, das A und O
Apropos Training: Um die Teilnehmer optimal auf den Bewerb vorzubereiten, werden Forsttrainings veranstaltet. Profis zeigen den LJ-Mitgliedern die Tipps und Tricks und bringen ihnen das Regelwerk näher. Selbstverständlich sind hohe Sicherheitsvorkehrungen das A und O. Damen sind gerne gesehen, aber: "Auch in Zeiten der Emanzipation ist dieser Bewerb noch sehr männerdominiert. So war beim Bezirksforstwettbewerb 2017 der LJ Bezirk Grieskirchen unter 31 Teilnehmern eine weibliche Person dabei", heißt es von der hiesigen LJ. Der Forstwettbewerb erlebt in Grieskirchen allerdings einen Aufschwung: 2017 nahmen fast dreimal so viele Teilnehmer teil wie zwei Jahre zuvor.
Zur Sache: Forstwettbewerb
Der Forstwettbewerb findet alle zwei Jahre statt. Nächster Termin: 2019. Teilnahmeberechtigt sind LJ-Mitglieder bis 30 Jahre, Landwirte, Beschäftigte von Schlägerungsunternehmen sowie hauptberufliche Forstarbeiter.
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