Stinatz fürchtet um Vorsteuerabzug
Neue finanzielle Hürden für Kindergartenerhalter

- "Wir fallen heuer um 9.000 Euro Vorsteuer um", sagt Bürgermeister Andreas Grandits.
- Foto: Wurglits
- hochgeladen von Martin Wurglits
Für Gemeinden als Kindergartenerhalter ist die seit 1. November landesweit geltende Beitragsfreiheit der Kindergärten mit Mehrkosten verbunden, für manche sogar mit völlig unerwarteten.
Zu geringe Einnahmen
Die Gemeinde Stinatz etwa geht nach derzeitigem Stand davon aus, bei künftigen Investitionen nicht mehr - wie bisher - die Vorsteuerabzugsberechtigung geltend machen zu können. "Durch die fehlenden Einnahmen bei den Elternbeiträgen fallen wir unter die gesetzlich vorgegebene Mindesteinnahmengrenze von 2.900 Euro", sagt Bürgermeister Andreas Grandits.
Da nur sehr wenige Kinder im Kindergarten zu Mittag essen, sei mit den Essensbeiträgen die Summe von 2.900 Euro nicht erreichbar. Von der Einführung eines Bastelbeitrages sei seitens des Landes abgeraten worden.
Die Folge: Wenn die Gemeinde Stinatz heuer wie geplant 45.000 Euro für Spielgeräte und Instandhaltung ausgeben will, fällt sie um 9.000 Euro Vorsteuer um.
Land skeptisch
In der Landesregierung ist man mit dieser Konsequenz des neuen Kindergartengesetzes erstmals konfrontiert. "Wenn eine Gemeinde richtig abrechnet, können wir uns gar nicht vorstellen, dass man die 2.900-Euro-Grenze nicht erreicht", sagt ein Sprecher von Kindergartenlandesrätin Daniela Winkler.
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