Milde Urteile für drei Serben
Überraschung in Bocksdorfer "431-Cannabispflanzen"-Prozess

- Alle drei Cannabis-Plantagen-Angeklagten akzeptierten die milden Urteile.
- Foto: Heigl
- hochgeladen von Gernot Heigl
Mit einer Überraschung endete der Bocksdorfer „431-Cannabispflanzen“-Prozess. Denn der Hauptangeklagte, der sich für „nicht schuldig“ erklärte, akzeptierte das Urteil von 30 Monaten Haft. Wohl auch deshalb, weil die Anwälte mit viel höheren Gefängnisstrafen rechneten.
BOCKSDORF. Drei Serben beschuldigten sich bei der ersten Verhandlung am 19. April gegenseitig. Wir berichteten. Angeklagt war der Betrieb einer Drogenplantage in einem Haus in Bocksdorf. Mit 431 Cannabispflanzen. Gehegt und gepflegt, sodass ein Kriminalist im Zeugenstand aussagte: „Sein Kollege, der seit 20 Jahren mit Suchtgift zu tun hat, sprach von einer professionellen Anlage!“
Statt Migranten 52 Cannabispflanzen
Bei der „Arbeitsaufteilung“ galt für die Staatsanwaltschaft der Erstangeklagte als Transporteur, der von nichts wissende Hauptbeschuldigte als Drahtzieher und der dritte Serbe als Gärtner und Betreuer der Plantage. Auf die Spur der Drogendealer ist man durch „Kommissar Zufall“ gestoßen. Denn einer Streife fiel auf der S 31 Höhe Tschurndorf ein verdächtiger Kastenwagen auf. Bei einer Schlepper-Kontrolle fanden die Polizisten jedoch keine Migranten auf der Ladefläche, sondern 52 Cannabispflanzen.
Keine Vernichtung erkennbar
„Die waren mit dunklen Säcken verhüllt und jedes Stück in einem mit Erde gefüllten Topf. Offensichtlich sollten diese Stauden an einen anderen Ort verbracht werden!“, so ein Fahnder im Zeugenstand. Auf die Frage der Richterin, ob, wie seitens der Angeklagten behauptet, es ein Transport zwecks Vernichtung der Pflanzen gewesen sein könnte, meinte der Kriminalist: „Da bräuchte ich das Cannabis nur umschneiden und nicht fein säuberlich in einem Auto herumführen!“
Hauptangeklagter weiß von nichts
Im Abschlussplädoyer verlangte der Staatsanwalt eine schuld- und tatangemessene Bestrafung. Der Verteidiger des Hauptbeschuldigten sagte: „Mein Mandant hatte nichts mit der Plantage zu tun. Er weiß von nichts. Deshalb verlange ich für meinen Klienten einen Freispruch. Vor allem auch deshalb, weil die Aussagen des Erst- und Drittangeklagten nicht glaubwürdig waren. Deren Aussagen, wonach mein Mandant mit der Sache etwas zu tun haben soll, sind reine Schutzbehauptungen!“
Anwälte über milde Urteile überrascht
Die Anwälte der beiden teilgeständigen Mitbeschuldigten baten um ein mildes Urteil. Dem das Gericht offenbar folgte. Denn die Verteidiger des Serben-Trios rechneten: „mit Strafen in der Höhe zwischen 3 und 5 Jahren“. Vom Schöffensenat gab es trotz krimineller Vereinigung aber nur 18, 20 und 30 Monate Gefängnis. Nicht verwunderlich, dass die drei Drogendealer, sogar der „nicht schuldige“ Hauptangeklagte, das Urteil sofort unter Rechtsmittelverzicht akzeptierten. Lediglich der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab und hat nun drei Tage Bedenkzeit. Urteil nicht rechtskräftig.
Turbulenter Drogenprozess / Indoor-Plantage mit 431 Cannabispflanzen in Bocksdorf
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