SPÖ-Kritik: Kein Gleichklang bei Ausgehzeiten
"Absolut unverständlich“ ist für SPÖ-Jugendsprecher LAbg. Mario Trinkl das Ausscheren der Steiermark aus den Länder-Bemühungen für ein einheitliches Jugendschutzgesetz.
"Für Wien, Niederösterreich und Burgenland gilt, dass Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bis 1.00 Uhr früh ausgehen dürfen. Dem hätte sich die Steiermark anschließen sollen, auch im Interesse südburgenländischer Jugendlicher, die am Abend in der Steiermark unterwegs sind, so Trinkl.
Eine Harmonisierung der Ausgehzeiten „wäre ein Gebot der Vernunft gewesen“, ist Trinkl überzeugt. Zwischen Wien, Niederösterreich und Burgenland funktioniere eine einheitliche Regelung seit langem bestens. Für diese drei Bundesländer gilt, dass Jugendliche zwischen dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bis 1.00 Uhr früh ausgehen dürfen - ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gibt es keine zeitliche Beschränkung mehr.
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