Frostentschädigung bis 30. September beantragen
Noch bis 30. September können frostgeschädigte Landwirtschaftsbetriebe eine finanzielle Entschädigung beantragen, die von Bund und Land finanziert wird. Die Abgabefrist für Obstkulturen, Hopfen, Erdbeeren und Obstjunganlagen endet diesen Freitag, jene für Wein am 15. November. Das Förderungsansuchen gibt es in den Landwirtschaftlichen Bezirksreferaten sowie als Download auf der Homepage der Landwirtschaftskammer.
Die Anschaffung von Hagelnetzen wird ebenfalls erleichtert. Die Mindest-Investitionssumme wurde von 10.000 auf 5.000 Euro reduziert, die Förderung beträgt bis zu 30 %.
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