Erste Sitzung des Seniorenparlaments im Bundesrat
Über Einladung des derzeitigen Präsidenten des Bundesrates Josef Saller fand am Mittwoch, dem 25. Mai 2015, die erste Sitzung eines Seniorenbundesrates statt. Delegierte Senioren aus allen Bundesländern und allen Fraktionen, die im Bundesrat vertreten sind, kamen nach Wien, um im Rahmen einer fiktiven Sitzung über ein vom Nationalrat beschlossenes Gesetz beraten.
Die Idee zu einem Seniorenparlament hatte Josef Saller in Anlehnung an das bereits bestehende Jugendparlament. Gemeinsam mit allen Mitgliedern des Bundesrates wurde die Umsetzung realisiert. Nach Einführung in den Bundesrat erläuterte die Direktorin des Bundesrates Dr. Rettler die Vorgangsweise. Es wurden Fraktionssitzungen abgehalten und über die Frage der Zustimmung oder Ablehnung des Gesetzes diskutiert.
Planspiel zum Pensionsantrittsalter
Das laut Planspiel vom Nationalrat beschlossene Gesetz betraf die Neuordnung des Pensionsantrittsalters. In nur vier Zeilen - eigentlich ein Minusrekord, wenn man die sonstigen Gesetzestexte liest - wurde das Pensionsantrittsalter für alle Personen mit 66 Jahren festgelegt. Pensionsberechtigt wären alle Personen, die 15 Versicherungsjahre vorweisen, davon mindestens 7 mit realer Erwerbstätigkeit. Nach einer lebhaften Diskussion in der Fraktion und zahlreichen Redebeiträgen im Plenum des Bundesrates wurde diesem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates verwehrt und mit einer umfangreichen Begründung an den Nationalrat zurückverwiesen.
Dr. Jürgen Frank, Seniorenbund-Bezirksobmann in Güssing wurde über Empfehlung von Bundesrätin Marianne Hackl von SB-Landesobmann Reg.Rat. Kurt Korbatits als Delegierter des Burgenlandes entsandt. Dr. Frank: „Es war nicht nur eine sehr anschauliche Einführung in die Arbeit des Bundesrates, sondern auch ein Beispiel dafür, wie schwierig es sein kann Entscheidungen zu treffen. Im konkreten Planspiel prallen viele unterschiedliche Aspekte aufeinander. Ökonomische Probleme, der Arbeitsmarkt, die Zukunft der Jungen, die wirtschaftliche Situation und das Staatsbudget, die demographische Entwicklung und natürlich die Frage der sozialen Sicherheit und Rechtssicherheit, im Speziellen für die Frauen. Ich kann verstehen, dass man das nicht in 4 Zeilen per Gesetz regeln kann. Ich darf mich aber für die Einladung bedanken und kann versichern, dass es ein ganz besonderes Erlebnis war."
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