Gesetzesnovelle in Arbeit
Debatte um Bauverbote auf gewidmetes Bauland

- Raumordnungslandesrat Johannes Tratter kündigte eine Gesetzesnovelle für den Herbst 2021 an.
- Foto: Kendlbacher
- hochgeladen von Michael Kendlbacher
In der Gemeinde Thaur möchte Bgm. Christoph Walser Bauverbote auf gewidmetes Bauland einführen. Eine Gesetzesnovelle der Landesregierung sei bereits in Arbeit. Ziel dieser Maßnahme ist es, Grundstücke wieder leistbarer zu machen und für den geförderten Wohnbau zu bekommen.
THAUR. Durch Bauverbote auf großen Baulandflächen soll es in Tirol künftig mehr leistbaren Boden geben. Die Landesregierung will die Verbote verpflichtend ins Gesetz schreiben. Dadurch soll die Zuständigkeit für große Bauflächen bei den Gemeinden liegen. Ziel ist es, wieder mehr Grundstücke für den geförderten Wohnraum zu erhalten. Bauverbote auf gewidmetes Bauland sind gesetzlich möglich, aber keine Pflicht. Ende der 70er Jahre gab es in der Gemeinde Thaur großflächige Widmungen mit dem Hintergedanken, Bauland zu mobilisieren. Dadurch wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Bürgerinnen und Bürger sich etwas kaufen können. Rückblickend wurden damals viele Grundstücke gewidmet, jedoch nicht bebaut. Das hat die Grundstückspreise um das Hundertfache ansteigen lassen und Eigentümer erhielten dadurch eine überdimensionale Wertsteigerung. In Thaur kostet aktuell ein Quadratmeter Baugrund 1.000 Euro und mehr. Der Thaurer Bgm. Christoph Walser will daher Bauverbote auf große Grundstücke und geringe Baudichten. „Wir haben seit Jahren die Problematik vor Augen, dass die Grundstückspreise ständig steigen und sich junge Menschen kein Eigentum mehr leisten können. Im Dorf haben wir fast 20 Hektar unbebaute Grundstücke liegen. Wir möchten hinsichtlich des Paragrafen 31 einen vorübergehenden Baustopp auf diese Grundstücke in Verbindung mit Bebauungsplänen, die eine niedere Dichte auf diese Flächen zulassen würden", so Walser. Den neuen Weg, den die Gemeinde Thaur bei gewidmetem Bauland einschlagen will, begrüßt auch der grüne Gemeinderat Josef Bertsch. „Die rechtlichen Werkzeuge stellt uns heute schon das Raumordnungsgesetz zur Verfügung. Im Konflikt zwischen Preistreiberei und der Schaffung von leistbarem Wohnraum braucht es eine Lösung. Diese sollte grundsparend sein und der Gemeinde langfristige Planungssicherheit bringen", betont Bertsch.
Gesetzesnovelle geplant
Die Landesregierung hat bereits eine Gesetzesnovelle in Arbeit. Raumordnungslandesrat Johannes Tratter (ÖVP) sprach sich zuletzt für Bausperren von gehortetem Bauland aus. „Im Zuge der geplanten Änderungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes sollen die Gemeinden dazu verpflichtet werden, jedes unbebaute, aber gewidmete Grundstück im Detail zu prüfen. Durch ein sogenanntes Bauverbot besteht in weiterer Folge die Möglichkeit, die Bebauung dieser Grundstücke an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen. Wenn die Gemeinden das bestehende Instrument des Bauverbotes künftig vermehrt anwenden, wird es jedenfalls zu positiven Effekten im Bereich leistbares Wohnen kommen, da dann über die Verwendung größerer unbebauter Grundstücke mitbestimmt werden kann", betont Tratter.
Kritik von Hechenberger
Für die Bauern, die durch das Verbot am stärksten betroffen sind, ist es ein zu massiver Eingriff auf ihr Eigentum. Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Hechenberger (ÖVP) ist mit der neuen Idee nicht sehr glücklich. „Grundsätzlich müssen wir Rahmenbedingungen schaffen, die leistbares Wohnen ermöglichen und den Bodenverbrauch eindämmen. Dabei gibt es für Neuwidmungen bereits entsprechende Möglichkeiten über die Vertragsraumordnung. Auch bei älteren Widmungen haben die Gemeinden bereits jetzt eine Handhabe, weshalb für mich verpflichtende Bauverbote am Ziel vorbeigehen. Aus Sicht der Landwirtschaft ist es wichtiger, die Revitalisierung von Altbestand zu fördern, da so keine neuen Flächen versiegelt werden müssen", so Hechenberger abschließend.
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