Autofahrer werden zur Kasse gebeten
Parken am Parkplatz Volderwildbad künftig gebührenpflichtig (mit Umfrage)
Das Parken am Parkplatz „Volderwildbad“ ist nun gebührenpflichtig. Der Parkautomat vor Ort ist aktiviert und ein Parkschein muss gelöst werden, wenn man sein Fahrzeug dort abstellen möchte.
VOLDERS. Die Österreichischen Bundesforste (ÖBf) erheben künftig auch am Parkplatz „Volderwildbad" Parkplatzgebühren. Der Parkautomat ist bereits aktiviert, ein Parkticket muss gelöst werden. Eine Zuwiderhandlung wird dementsprechend belangt. Die Parkraumbewirtschaftung unterliegt der Obhut der Österreichischen Bundesforste und nicht der Gemeinde Volders, zumal sich der Parkplatz auf dem Gemeindegebiet von Tulfes befindet. Die Gemeinde Volders zieht keinen finanziellen Nutzen aus den Gebühren, welche am Parkplatz eingehoben werden und hat sich im Sinne der BürgerInnen eingesetzt, Parkkarten für einen Pauschalbetrag von 20 Euro jährlich pro Kfz an die Volderer GemeindebürgerInnen auszugeben. Diese Parkkarten sind jeweils von 15. Jänner des laufenden Jahres bis zum 15. Jänner des neuen Jahres gültig und werden ausschließlich im Gemeindeamt zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. von 8 bis 12 Uhr und Mo. 14 bis 17 Uhr) ausgegeben. Die Gemeinde Volders weist darauf hin, dass die Parkkarte an das Kennzeichen des Kraftfahrzeuges gebunden ist. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Parkarten
Die Parkkarten werden ab sofort ausgegeben und sind (aufgrund der Einführungsphase) bereits bis zum 15. Jänner 2024 gültig. In der Einführungsphase, bis zum 15. Jänner 2023, müssen Volderer BürgerInnen kein Parkticket am Automaten lösen.
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