Helilandeplatz bitte warten!

3Bilder

„Jetzt sind wir wieder dort, wo wir schon vor zweieinhalb Jahren waren“, meint Medienbetreuer Martin Duschek nach der öffentlichen Verhandlung über die Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes in Hochrum.

RUM (hub). Lange Zeit war es ruhig gewesen um die renommierte Privatklinik, doch letzte Woche schien etwas Bewegung in die Sache zu kommen. Wie berichtet hatte das Sanatorium im Oktober 2008 einen Antrag auf Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes nördlich des Gebäudekomplexes beantragt. Auf einer Fläche von rund 1000 m² soll ein befestigter Landeplatz samt 50 m langem Zubringer für den Transport zur Unfallabteilung errichtet werden. In der Folge kam es zu heftigen Anrainerprotesten, denen sich nach einigem Zögern auch die Gemeinde anschloss. Hauptkritikpunkt der Gegner war und ist die unzumutbare Lärmbelastung in einem überwiegend als Wohngebiet ausgewiesenem Areal. Es wurde in der Folge wiederholt eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert, doch die Behörde hat jedes Mal negativ entschieden.

Lärmgutachten als Knackpunkt
Für reichlich Diskussionsstoff sorgt inzwischen ein von ASV Lechner ausgeführtes Lärmgutachten, welches von Vertretern der Privatklinik heftig kritisiert wird. Zum einen sollen die Ausgangsparameter nicht der realen Situation entsprechen, zum anderen soll es sich bei dem überflogenen Areal überwiegend um Mischgebiet handeln, für welches andere Grenzwerte anzusetzen sind. Die Anrainer befürchten hingegen eine unzumutbare Lärmbelastung und die Gemeinde rechnet mit einer finanziellen Entwertung des hochwertigen Wohngebietes. Wem das bekannt vorkommt, der hat Recht, denn vor genau zweieinhalb Jahren war man an derselben Stelle wie jetzt. Mit dem kleinen Unterschied, dass die Behörde nach Abhaltung der öffentlichen Verhandlung nur noch ein halbes Jahr Zeit für die endgültige Entscheidung hat.

Forderung nach Gleichbehandlung
„Wir hoffen auf ein faires Verfahren seitens der Behörde und fordern die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes“, so Rechtsanwalt Herbert Schöpf. Er bezieht sich dabei auf zahlreiche ähnliche Vorhaben, welche in den letzten Jahren von der Behörde genehmigt worden sind. „Es darf keinen Unterschied machen, ob es sich dabei um einen öffentlichen oder privaten Antragsteller handelt.“ Klaus Kiechl von der BH Innsbruck stimmt dem zu und betont, dass es bei der Entscheidungsfindung um eine Abwägung der Zumutbarkeit mit dem öffentlichen Interessen gehen wird. Vor diesem Hintergrund erhofft sich auch die ärztliche Leitung des Sanatoriums eine möglichst rasche Entscheidung für die Aufrechterhaltung der Spitzenmedizin am Standort Hochrum.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.