LR Tilg: "Großer Erfolg für das Land" – TILAK erleichtert
VfGH-Entscheidung: Bund muss zahlen, Höhe noch offen
In einer eben veröffentlichen Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof in der Causa "klinischer Mehraufwand" für das Land und gegen den Bund, also gegen die Universität Innsbruck entschieden. Das Land Tirol hat sich mit einer Klage gegen den Bund an den Verfassungsgerichtshof gewendet. Aufgrund von Vereinbarungen - teilweise aus den fünfziger Jahren - ersetzt der Bund bei Krankenanstalten, die zugleich Universitätskliniken sind, den "Mehraufwand", der dadurch entsteht, dass in diesen Krankenhäusern auch universitäre Forschung und Lehre betrieben wird.
Das Land Tirol argumentierte, der Bund habe seinen - ausverhandelten und bisher immer unstrittig gewesenen - Beitrag für den klinischen Mehraufwand des LKH Innsbruck ab dem Jahr 2007 unzulässigerweise reduziert. Alleine für das besagte Jahr 2007 seien etwa 13,7 Millionen Euro zu wenig überwiesen worden.
Der VfGH hat nun entscheiden, der Bund müsse zahlen, die Höhe wird in den nächsten Wochen ermittelt. Sowohl der Bund als auch das Land müssen Beweismaterialien vorlegen, um die tatsächliche Höhe ermessen zu können. Für LR Bernhard Tilg ist diese Erkenntnis ein "großer Erfolg für das Land, da es um sehr viel Steuergeld gehe."
TILAK erleichtert
Die TILAK zeigt sich über die heutige erste Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs erleichtert. Die Gespräche mit der medizinischen
Universität Innsbruck laufen weiter. „Das heutige, grundsätzliche Urteil des Verfassungsgerichtshofs bedeutet für uns einegroße Erleichterung, da jetzt Rechtssicherheit besteht“, sagt TILAK-Vorstandsdirektor Mag. Stefan Deflorian in einer ersten Stellungnahme. "Eine jahrelange Diskussion wird voraussichtlich in naher Zukunft im Sinne der Tiroler PatientInnen gelöst", freut sich Mag. Deflorian.
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