Mehr Apotheken für Tirol

Martin Hochstöger, Apothekerkammerpräs. in Tirol, sieht für Patienten keine Vorteile. | Foto: Hergel
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Bisher wurden in Österreich 5.500 Menschen von einer Apotheke versorgt, mehr Konkurrenz wurde gesetzlich ausgeschlossen. Nun hat der EU-Gerichtshof (EuGH) Österreich wegen dieser Regelung verurteilt. "Die bei der Neuerrichtung von Apotheken angewandten demografischen Kriterien sind nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar", heißt es im Urteil. Im Klartext: Es wird in Zukunft leichter sein, eine Apotheke zu eröffnen, auch wenn bereits eine besteht.
ÖVP-Klubobman Jakob Wolf sieht nun die Chance, eine vernünftige Regelung für Hausapotheken zu erlassen. Wolf wünscht sich, dass allen Allgemeinmedizinern in Gemeinden bis 5.000 Einwohner die Erlaubnis gegeben wird, eine Hausapotheke zu führen. „Damit würden vermehrt Ärzte in den ländlichen Raum gehen, weil die Hausapotheke ein Zusatzeinkommen darstellt. Zudem wäre die Medikamentenversorgung der Bevölkerung sichergestellt“, erklärt der VP-Klubobmann.

Apothekerkammer wehrt sich

Für den Präsidenten der Tiroler Apothekerkammer, Martin Hochstöger, ein Scheinargument. „Die Ärzte wollen nicht aufs Land, mit und ohne Apotheke nicht.“ Als Beispiel nannte er Pfunds, wo eine Kassenstelle zweieinhalb Jahre auch mit Hausapothekenangebot unbesetzt blieb.
Für Hochstöger würde diese Apothekenkonkurrenz für die Versorgung der Menschen nichts bringen. „Die Zahl der Hausapotheken würde sich zwar verdoppeln, aber viele Apotheken würden schließen. Damit würde, speziell im ländlichen Raum, das Zusatzangebot fehlen, das die Apotheken neben der Medikamentenversorgung anbieten“, sagt Hochstöger, der im EuGH-Urteil auch weiterhin die Möglichkeit einer Bedarfs- prüfung sieht. Wichtig sei, dass Bedarfsfälle weiterhin geprüft und gemeinsam gelöst werden. "Im Sinne der vernünftigen Versorgung der Bevölkerung“, sagt der Präsident.

Ärztekammer erfreut

Ärztekammerpräsident Artur Wechselberger will die vom EuGH angeführten Argumente auch auf die Kilometerbegrenzungen für die ärztlichen Hausapotheken anwenden. So muss der gesetzlich festgelegte Abstand zur nächsten öffentlichen Apotheke mehr als sechs Kilometer betragen, ansonsten wird keine zusätzliche Hausapotheke genehmigt. „Aus all diesen Beispielen wird klar, dass eine Aufhebung der Kilometerbeschränkungen, besonders auch im Lichte des EuGH-Urteils, dringend geboten und der politische Vorschlag einer generellen Freigabe der Versorgung durch Hausapotheken in Orten bis zu 5.000 Einwohner zu begrüßen ist“, so der Ärztekammerpräsident.

Martin Hochstöger, Apothekerkammerpräs. in Tirol, sieht für Patienten keine Vorteile. | Foto: Hergel
Steht hinter der Forderung der Politik: Ärztekammerpräs. Artur Wechselberger
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