Hermagor
Auf der Straße gelten neue Fahrrad-Gesetze
Übersicht: Mit 1. April sind neue gesetzliche Bestimmungen für die Radfahrer in Kraft getreten.
GAILTAL. Für Radfahrer haben sich mit 1. April einige gesetzliche Bestimmungen geändert. Die WOCHE fragte bei Paul Schnabl vom Bezirkspolizeikommando Hermagor nach.
Neue Bestimmungen
Das Befahren des Schutzweges mit dem Fahrrad ist nun ausdrücklich untersagt. "Es gilt jedoch die Ausnahme, wenn links und rechts des Schutzweges eine Bodenmarkierung für eine Radfahrerüberfahrt angebracht ist", erklärt Schnabl. Eine weitere Änderung betrifft das Reißverschlusssystem. "Ab sofort müssen Radfahrer am Ende von Radfahrstreifen nicht mehr warten und anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang geben. Radfahrende dürfen sich im Reißverschlusssystem in den Verkehr einordnen", präzisiert er. Eine weitere gesetzliche Änderung betrifft die Radfahrprüfung. Für neunjährige Teilnehmer der vierten Schulstufe wurde die Möglichkeit geschaffen, den Radfahrausweis schon nach bestandener Prüfung zu erhalten.
"Verlässt ein Radfahrer einen Radfahrstreifen, etwa um sich zum Linksabbiegen einzuordnen, gelten die allgemeinen Regeln für den Fahrstreifenwechsel und muss dieser rechtzeitig angezeigt werden."
Benutzung von Scootern
Als "Fahrzeugähnliches Kinderspielzeug" gelten Miniscooter oder auch Tretroller. Kinder ab dem achten Lebensjahr dürfen mit diesem ohne Begleitpersonen Gehwege befahren, sofern diese ausschließlich mit Muskelkraft betrieben werden. "Bislang war dies erst ab 10 Jahren mit dem Radfahrausweis erlaubt", erklärt Schnabl. Mit kleinen Scootern darf auf Gehwegen nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und es dürfen keine Fußgänger gefährdet werden. Für elektrische Scooter gilt diese Regelung jedoch nicht.
Zur Sache
Fahrradunfälle im Bezirk
2014: 15 Verletzte
2015: 13 Verletzte,
ein tödlicher Unfall
2016: 5 Verletzte
2017: 15 Verletzte
2018: 6 Verletzte
(Quelle: Statistik Austria 2018)
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