Wiener Baumschutzgesetz
Fragwürdige Baumfällungen am Hernalser Rebenweg
Bewohner des Rebenweges wollen Baumfällungen ohne magistratische Genehmigung nicht hinnehmen.
HERNALS. "Einige mussten teilweise mit Tränen in den Augen mit ansehen, wie ihre Lieblingsbäume gefällt wurden", so die Schilderung einiger besorgter Bewohner am Rebenweg 1. Was ist passiert?
Bereits im Jahr 2018 wurden in der Wohnhausanlage am Rebenweg fünf Bäume ohne vorherige Information an die Bewohner und Miteigentümer gefällt. Der Begründung der Hausverwaltung: "Aus Gründen der Verkehrssicherheit." Das wird von vielen Bewohnern angezweifelt. "Der Zustand wurde nicht dokumentiert. Nichts kann die Notwendigkeit der Fällungen belegen", berichtet ein Bewohner, der lieber anonym bleiben möchte. Die dafür angefallenen Kosten von 17.000 Euro wurden den Miteigentümern über die Betriebskostenabrechnung angelastet.
Eigenes Gutachten
Eine weitere Fällung von fünf Bäumen konnte durch eine Unterschriftenaktion der Bewohner für den Erhalt der Bäume teilweise verhindert werden. "Ein von Bewohnern in Auftrag gegebenes und privat bezahltes Gutachten eines gerichtlich beeidigten Sachverständigen und eine weitere Expertenmeinung haben das Ansinnen des Gärtners widerlegt", erzählt man beim Lokalaugenschein. In vier von fünf Fällen soll eine Baumrodung aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht notwendig gewesen sein. Zwei Bäume wurden aufgrund des Gutachtens verschont. "Bei zwei Bäumen wurden von der Gärtnerfirma die Kronen komplett entfernt und die Stämme abgeschnitten – und das alles, ohne die Bewilligung durch das Magistratische Bezirks-amt abzuwarten", erzählt ein Miteigentümer.
Das Wiener Baumschutzgesetz sieht ja eine Mitwirkung und Genehmigung durch die Bezirksvorstehung vor. Bezirksvorsteherin Ilse Pfeffer (SPÖ): "Wenn es von der MA 42 – Wiener Stadtgärten ein Gutachten gibt, dann habe ich keinen Einwand. Ich muss mich ja auf Expertenmeinungen verlassen können."
Lücken im Gesetz
Für die Bewohner der Anlage am Rebenweg ist es offenkundig, dass das Wiener Baumschutzgesetz einige Lücken aufweist. Unter Paragraf 2 ist zwar von einer verpflichtenden Erhaltung von stockendem Baumbestand die Rede, dennoch ist es scheinbar ein Leichtes, Bäume zu Fall zu bringen. Unter Paragraf 4 ist festgehalten: "Das Entfernen von Bäumen bedarf einer behördlichen Bewilligung." So weit, so gut. Sechs Unterpunkte können sich allerdings positiv auf eine Bewilligung der Fällung auswirken. Unter Ziffer 1 wird festgehalten: "Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn die Bäume die Altersgrenze nach Art und Standort erreicht oder überschritten haben oder sich in einem Zustand befinden, dass ihr Weiterbestand nicht mehr gesichert ist und daher die Entfernung geboten erscheint."
"Das ist natürlich eine sehr dehnbare Beschreibung. So können Bäume systematisch gefällt werden, bevor es notwendig ist. Das Baumschutzgesetz funktioniert nicht, das ist schon lange bekannt. Alleine im 17. Bezirk werden jedes Jahr 150 Anträge auf Baumfällungen gestellt. 90 Prozent davon werden auch ohne Weiteres genehmigt", zeigen sich die Bewohner des Rebenwegs enttäuscht.
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