Infos zur Studentenversicherung


KREMS. Im Herbst startet an den Universitäten und (Fach-)Hochschulen das neue Wintersemester. Für viele beginnt mit dem Studium ein neuer Lebensabschnitt. Leicht möglich, dass man bei der Fülle an administrativen Aufgaben auf den Krankenversicherungsschutz vergisst. Wie lange Studierende in der sozialen Krankenversicherung bei den Eltern mitversichert sind bzw. welche Möglichkeiten es danach gibt, erfährt man bei der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK).
Mitversicherung mit den Eltern
„Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind automatisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (= 1. Tag vor dem 18. Geburtstag) mit den Eltern mitversichert, sofern sie nicht schon vorher einen eigenen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben“, erklärt NÖGKK-Obmann KR Gerhard Hutter. Wird danach eine Schule oder Universität besucht, kann die kostenlose Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden. Wird für das Kind noch Familienbeihilfe bezogen, verlängert die NÖGKK automatisch die Mitversicherung. Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, müssen eine Schulbesuchs- oder Studienbestätigung sowie ein Studienerfolgsnachweis bzw. im 2. Abschnitt ein Nachweis über das positive Ablegen der 1. Diplomprüfung vorgelegt werden.
Hutter: „Damit Kinder über 18 Jahren nicht unbemerkt aus dem Versicherungsschutz fallen, bietet die NÖGKK einen besonderen Service: Rund 2 Monate vor Ende der beitragsfreien Mitversicherung werden die Eltern schriftlich informiert, dass der Versicherungsschutz endet.“
Selbstversicherung für Studierende
Studierende, die keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben und auch nicht mehr die Voraussetzungen für die kostenlose Mitversicherung erfüllen, können sich bei der NÖGKK freiwillig versichern lassen. Die Selbstversicherung kostet heuer monatlich 51,55 Euro. Ob die Voraussetzungen für die Studentenversicherung erfüllt werden, erfährt man direkt bei der NÖGKK oder über den Online-Ratgeber „Selbstversicherung für Studentinnen und Studenten“ unter www.noegkk.at.
Geringfügige Beschäftigung
Wer neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung ausübt (Geringfügigkeitsgrenze liegt heuer bei € 386,80 pro Monat), ist nur unfallversichert und kann sich preiswert in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern lassen. Die Voraussetzungen kann man ebenso direkt bei der NÖGKK oder über den Online-Ratgeber „Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung“ unter www.noegkk.at abfragen.
Für alle Studentinnen und Studenten, die es in die Ferne zieht, rät Obmann Hutter: „Vor Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums im Ausland ist es sinnvoll, sich rechtzeitig bei der NÖGKK über Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes sowie den Leistungsumfang im jeweiligen Land zu erkundigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.“
Detaillierte Infos für Studierende gibt es unter der Tel.-Nr. 050899-6100, auf der Homepage der NÖGKK unter www.noegkk.at oder im Ratgeber „Studentenversicherung“, der in allen Service-Centern der NÖGKK aufliegt bzw. online abrufbar ist.

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