"Motoren-Diebe" vor Gericht
Kaum von Tulln, Herzogenburg und Krems gestohlen schon in Polen.
REGION (ip). Bei fünf Touren im Herbst vergangenen Jahres entlang der Donau hatten es zwei in Österreich lebende Polen (26 und 33 Jahre), sowie der Cousin des älteren, ein 43-jähriger Pole, auf Außenbordmotoren von Booten abgesehen. 14 Mal gelang es dem Trio unter anderem in den Donauhäfen von Tulln, Traismauer und Krems die Motoren zu stehlen, in fünf Fällen scheiterte es nicht zuletzt an entsprechend massiv gesicherten Antrieben. Am Landesgericht St. Pölten zeigten sich die drei Angeklagten gegenüber Richterin Alexandra Glösl weitgehend geständig, von zusätzlichen Diebstählen wie Kettenmotorsägen, Stromaggregat, Schiffsschraube, Scheinwerfer, Kühlschrank bis hin zur Modelleisenbahn wollten sie jedoch nichts wissen.
45.000 Euro Schaden
„Ich habe nichts aufgebrochen und auch keinen dabei gesehen“, behauptete einer der Beschuldigten. Seine Aufgabe sei es nur gewesen, die Motoren abzuholen und in Polen zu verkaufen. Zur Forderung von Privatbeteiligtenvertreter Michael Pfleger, der Schadenersatz in Höhe von 1.420 Euro für seinen Mandanten verlangte, erklärte der Pole: „Ich glaube nicht, dass dieser Motor so viel wert war!“
Verteidiger Martin Kaufmann riet zum Anerkennen der jeweiligen Schadensforderungen, da sich das strafmildernd auswirke. Die im Strafantrag genannte Summe von rund 45.000 Euro reduzierte sich im Prozess jedoch wesentlich, da die Opfer ursprünglich den jeweiligen Neuwert und nicht den Zeitwert angegeben hatten.
Tatorte im Netz gefunden
Die entsprechenden Tatorte fanden die Angeklagten im Internet. „Wir haben gegoogelt und nachdem Google so genau ist, haben wir auch gesehen, wo Boote mit Außenbordmotoren sind“, bekannte der 26-Jährige, der auch nur „Schmiere“ gestanden haben will, worauf der Zweitangeklagte meinte: „Ich würde sagen, dass das nicht wahr ist!“ In ihren Plädoyers verwiesen sowohl Kaufmann als auch die Verteidiger Florian Steinwendtner und Iris Augendoppler auf die Geständnisse und die bisherige Unbescholtenheit ihrer Mandanten. Nach dem Urteil der Richterin, je 18 Monate Haft, davon zwölf bedingt, verzichteten Staatsanwalt und Verfahrenshelfer auf weitere Rechtsmittel. Die Urteile sind damit rechtskräftig.
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