Prozess endet mit Diversion
Probezeit und Männerberatung für Stiefvater
Für einen 49-Jährigen aus dem Großraum St. Pölten endete ein Prozess, in dem er sich wegen fortgesetzter Gewaltausübung, sowie des Quälens und Vernachlässigens seines Stiefsohnes zu verantworten hatte, mit einer Diversion.
BEZIRK (ip). Richter Slawomir Wiaderek sah den rechtlichen Tatbestand nicht erfüllt, um einen Schuldspruch im Sinne der Anklage zu fällen. Es habe sich „nur“ um versuchte Körperverletzung und versuchte Nötigung gehandelt, vor allem sei der Tatzeitraum nicht entsprechend lang gewesen, zitierte Opfervertreter Rainer Samek die Begründung des Richters, der eine Probezeit von zwei Jahren und eine Männerberatung für den Beschuldigten für ausreichend hält. „Ich finde das zu milde!“, erklärte der Anwalt, dem 500 Euro als Schmerzensgeld für den 15-Jährigen zugesagt wurden.
"Nur Grenzen gesetzt"
Die Mutter begab sich aufgrund der kriminellen Karriere des Burschen, wofür dieser im vergangenen September eine teilbedingte Haftstrafe von 20 Monaten ausfasste, mit ihm in psychologische Betreuung. Als sie von den Übergriffen des Stiefvaters erzählte, habe man zur Anzeige geraten.
Der Stiefvater relativierte gegenüber Wiaderek die Vorwürfe. Er habe dem Jugendlichen nur Grenzen gesetzt, da sich seine mittlerweile geschiedene Frau bei dem Heranwachsenden nicht durchsetzen habe können. Er habe ihn einmal an der Nase gepackt, auch einmal festgehalten und natürlich auch mit ihm geschimpft, als er ihn im September 2019 nach mehreren Raubüberfällen von der Polizei in Wien abgeholt habe. An den Haaren gezogen, gewürgt, ihn über die Kellerstiege gestoßen oder ihn aufgrund seiner Herkunft als „Scheißnegerkind“ beschimpft, könne man ihm sicher nicht zur Last legen, so die Verantwortung des 49-Jährigen bereits zu Beginn des Prozesses Anfang Oktober.
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