Traismauer: Weitere drei Eisenbahnkreuzungen stehen vor der Schließung!
Bürgerliste MIT informiert. ----
In den letzten Wochen wurde über eine Schließung einer Eisenbahnkreuzung im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Traismauer, konkret in der Reidlinger Straße in der Katastralgemeinde Gemeinlebarn, diskutiert. In Wahrheit stehen nach einer Recherche der parteiunabhängigen Bürgerliste MIT weitere drei Eisenbahnkreuzungen, also in Summe vier (!) Eisenbahnkreuzungen, im Traismaurer Gemeindegebiet knapp vor der Schließung. Diese Schließungen wurden mittlerweile auch von den ÖBB schriftlich in einem Mail an die Bürgerliste MIT bestätigt. "Im Jahr 2011 beschloss der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer in einer Resolution an die ÖBB, dass (Zitat) ´eine Auflassung der Bahnübergänge in Gemeinlebarn sowie aller anderen bestehenden Eisenbahnkreuzungen im gesamten Gemeindegebiet´ abgelehnt wird. Für uns als Bürgerliste MIT ist es daher völlig unverständlich, warum diese zusätzlichen drei Schließungen nun bereits von den ÖBB bestätigt werden!", kritisiert MIT-Gemeinderat Günther Brunnthaler.
Konkret werden in den nächsten Monaten, vermutlich bereits im ersten Halbjahr 2017, folgende Eisenbahnkreuzungen am Gemeindegebiet von Traismauer geschlossen:
• Gemeinlebarn, EK km 22,802 mit einer Landesstraße:
Diese Eisenbahnkreuzung ist jene in der Reidlinger Straße, die im Zuge der Modernisierung der Haltestelle Gemeinlebarn ersatzlos aufgelassen wird (und in den letzten Wochen auch in Medien diskutiert wurde). Die Auflassung wird voraussichtlich im Jahr 2017 nach Fertigstellung der Umbauarbeiten an der Landesstraße durchgeführt.
• Traismauer, EK km 25,246 mit einer Gemeindestraße sowie
• Traismauer, EK km 26,929 mit einer Gemeindestraße:
Diese Kreuzungen befinden sich auf Höhe von Frauendorf westlich der (verbleibenden) Eisenbahnkreuzung zum Eichberg sowie auf Höhe des PENNY-Marktes zur Berghäusergasse. Diese Kreuzungen von Gemeindestraßen werden ersatzlos (!) aufgelassen.
• Traismauer, EK km 28,135 mit dem Traisen-Begleitweg:
Die Auflassung wird im Jahr 2017 nach Fertigstellung der Verlegung des Traisen-Begleitweges erfolgen. Die Querung wird dann unterhalb der dort befindlichen Traisenbrücke auf dem neuen Begleitweg für Fußgänger, Radfahrer und Pferde möglich sein.
Ztl.: MIT lehnt Schließungen von mind. zwei betroffenen Eisenbahnkreuzungen kategorisch ab.
"Die Bürgerliste MIT lehnt - mit der Ausnahme der Schließung der Eisenbahnkreuzung beim Traisen-Begleitweg, da dort eine adäquate Ersatzquerung geschaffen wird - diese Schließungen kategorisch ab. Vor allem die Schließung der Eisenbahnkreuzung beim PENNY-Markt wird eine erhebliche Mehrbelastung und unnötige Umwege der dort lebenden Anrainer bedeuten. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, es muss in dieser Sache mehr für unsere Stadtgemeinde rausgeholt werden!", so Brunnthaler abschließend.
Ztl.: Fragenkatalog an Bürgermeister Pfeffer.
Die Bürgerliste MIT stellte in diesem Zusammenhang schriftlich bereits folgende Fragen an Bürgermeister Pfeffer:
1. Seit wann wissen Sie von der beabsichtigten Schließung von insgesamt vier Eisenbahnkreuzungen in unserer Stadtgemeinde? Wann gab es dazu die erste Information bzw. Besprechung mit den ÖBB?
2. Warum wurde die Bevölkerung über diese beabsichtigten Schließungen, die laut schriftlicher Auskunft der ÖBB schon feststehen, bis heute nicht informiert?
3. In welcher Form haben Sie dem Gemeinderatsbeschluss aus 2011 Rechnung getragen und Ihre Ablehnung der Schließungen gegenüber den ÖBB dokumentiert?
4. Hat die Stadtgemeinde Traismauer zur Erhaltung und Modernisierung der beiden betroffenen Eisenbahnkreuzungen über Gemeindestraßen, also auf Höhe Frauendorf und bei der Berghäusergasse, einen Kostenbeitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit angeboten? Wenn nein, warum nicht?
(Anm.: In einem Auflassungsverfahren nach §48 EisbG muss die Eisenbahnbehörde unter anderem auch die wirtschaftliche Zumutbarkeit prüfen. Das Eisenbahnrecht sieht eine Kostenteilung bei Eisenbahnkreuzungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast, also im Falle von Gemeindestraßen die Stadtgemeinde, und dem Eisenbahnunternehmen vor. So es zu keiner einvernehmlichen Kostenteilung kommt, ist im Eisenbahnrecht eine Teilung zu gleichen Teilen vorgesehen. Diese Kostenteilung umfasst sowohl die Errichtungskosten als auch die Instandhaltungs- und Betriebskosten.)
5. Wird es eine Abschlagszahlung für die Schließung dieser Eisenbahnkreuzungen für unsere Stadtgemeinde geben? Wenn ja, wie hoch ist diese? Wenn nein, warum gibt es keine Abschlagszahlung?
(Anm.: Die Gewährung einer Abschlagszahlung für die Auflassung einer Eisenbahnkreuzung ist im Eisenbahnrecht nicht vorgesehen, jedoch bei entsprechendem Verhandlungserfolg möglich.)
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