Inzersdorf/Getzersdorf
Von Schleppervorwurf freigesprochen
Mitte August vergangenen Jahres versuchte sich der Lenker eines Schlepperfahrzeuges einer polizeilichen Anhaltung zu entziehen, indem er mehrfach versuchte den Dienstwagen zu überholen. Hier alles zur Verhandlung und über das Urteil.
REGION. Auf dem Rastplatz Inzersdorf streifte er das Fahrzeug der Polizei, touchierte einen Randstein und konnte wegen eines Reifenplatzers nicht mehr weiterfahren.
In dem, für vier Personen zugelassenen Fahrzeug hatte er elf Personen gepfercht, die er von Ungarn nach Deutschland bringen sollte. Im Zuge seiner Einvernahme belastete der mittlerweile zu zwei Jahren Haft verurteilte Schlepper auch seinen Schwager, der nun ebenfalls auf der Anklagebank gelandet war.
Beweislage
„Nicht schuldig“, erklärte der 23-jährige gebürtige Ukrainer gegenüber dem St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek, der ihn nicht nur mit der Aussage seines Schwagers, sondern auch mit dem Bild aus der Überwachungskamera einer Tankstelle konfrontierte. Dort hatte der Beschuldigte eine Vignette gekauft, die für das Schlepperfahrzeug bestimmt war. Somit befand sich der 23-Jährige zeitlich, aber auch örtlich auf der Route seines Schwagers.
Zunächst bestätigte der Angeklagte, seinem Schwager die Kontaktdaten zu einer Gruppe gegeben zu haben. „Die bieten Nebenjobs für Ukrainer an“, führte er aus, wobei es sich unter anderem um Hilfstätigkeiten auf Baustellen handelt. Die Vignette habe er auch gekauft, allerdings habe er nicht gewusst, für welches Fahrzeug sie bestimmt war. Nach dem Vorausfahrzeug befragt, dessen Lenker die Route hinsichtlich Kontrollen überprüft, meinte der 23-Jährige: „Ja, ich war in diesem Auto, habe aber nicht gewusst, was die machen!“
Sichtlich erleichtert nahm der Angeklagte, sowie Verfahrenshelfer Martin Engelbrecht zur Kenntnis, dass der aus der Haft vorgeführte Schwager von seinem Recht, die Aussage gegen einen Verwandten zu verweigern, Gebrauch machte.
Urteil
Engelbrecht plädierte in der Folge für einen Freispruch, zumal ohne die Aussage des Zeugen keinerlei konkrete Beweise vorhanden seien. Wiaderek folgte der Meinung des Verfahrenshelfers und fällte einen Freispruch, der seitens des Staatsanwalts noch nicht rechtskräftig ist.
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