Prozess um Kräuterlikör: Bitteres Urteil für Apotheker
HORN/RAABS(red). Es begann alles so schön: Der Betreiber des Landesausstellungsshops sollte den Waldviertler Kräuterlikör, eine Spezialität der Raabser Apotheke, im Shop verkaufen.
Nach Uneinigkeiten über die Provisionshöhe, es ging um 20 bzw. 30% Provision, stellte der Shopbetreiber den Verkauf ein. Verdienstentgang und Werbeschaden wurden daraufhin vom Apotheker im Zivilprozess eingeklagt.
Das Gericht Krems kam nun zu dem Ergebnis, da keine Einigung über die Provisionshöhe zustande gekommen war, gab es auch keine Vertragsverletzung, daher die Klagsabweisung. Der Apotheker hat der Gegenpartei die Prozesskosten in Höhe von über 8.000 € zu ersetzen.
Anwalt Heinrich Nagl: „Mein Mandant ist erleichtert: Die Gerechtigkeit hat gesiegt.“
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