17-Jähriger nötigt mit Nacktfotos Mädchen
Jugendlicher drohte Schülerinnen, ihm überlassene Fotos ihres Intimbereichs im Internet zu veröffentlichen.
BEZIRK (mr). Der folgende Prozessbericht sollte für alle Frauen (gleich welchen Alters) eine Warnung sein, mit Nacktfotos nicht leichtfertig umzugehen.
Ein zur Tatzeit 17-jähriger Schüler aus dem Bezirk Horn forderte in den Jahren 2012 und 2013 mehrere Mädchen im Alter zwischen 13 und 17 Jahren auf, ihm intime Fotos zu übersenden. Der Großteil kam seinen Wünschen nach und übermittelte ihm per Whatsapp bedenkenlos Ganzkörpernacktfotos sowie Nahaufnahmen ihres Genitalbereiches. Nur zwei lehnten sein Ansinnen ab. Er drohte hingegen den jugendlichen Frauen mit der Veröffentlichung ihrer Nacktfotos auf Facebook, sollten sie ihm nicht weitere Fotos schicken. Einige ließen sich einschüchtern und lieferten weitere Aufnahmen ihres entblößten Genitalbereichs, eine zeigte ihn jedoch an.
Kinderpornografie u. Nötigung
Es folgte ein Strafantrag wegen pornografischer Darstellungen Minderjähriger und wegen Nötigung.
Da der Angeklagte vor Gericht voll geständig war, konnte Richter Gerhard Wittmann den jugendlichen Frauen eine für sie wohl peinliche Vernehmung als Zeuginnen vor dem Landesgericht Krems ersparen.
Den (zur Tatzeit noch jugendlichen) Angeklagten verurteilte er zu einer fünfmonatigen Haftstrafe, deren Vollzug er jedoch für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung aussetzte.
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