Landesgericht Krems
22.000 Euro an Mindestsicherung zu Unrecht kassiert, Behörde blitzte bei Gericht ab
Formulare, Formulare – von der Wiege bis zur Bahre. Welcher Österreicher kann davon kein Lied singen. Für eine 62-Jährige aus dem Bezirk Horn endete der Bürokratiedschungel am Kremser Landesgericht vor dem Richter.
Falsche Angaben
Sie musste sich wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Soll sie doch bei ihren drei Anträgen auf bedarfsorientierte Mindestsicherung falsche Angaben gemacht und einen Hausbesitz auf den Kanaren verschwiegen haben. Deshalb sollen ihr unrechtmäßig mehr als 22.000 Euro ausbezahlt worden sein, die die Behörde jetzt zurück wollte.
Nichts zu gestehen
Die Beschuldigte zeigte sich vor Gericht sehr eloquent, beantwortete Fragen des Richters mit vielen Gegenfragen. Auf die Frage, ob sie geständig sei, sagte sie: „Ich weiß nicht, was ich gestehen soll.“ Sie habe die Formulare nach bestem Wissen ausgefüllt, auch ihr Haus im Bezirk Horn angegeben. Dass sie auch die Immobilie in Spanien hätte angeben müssen, hätte sie nicht gewusst, zumal es auf dem Formular keine Rubrik mit Immobilienbesitz im Ausland gegeben hätte.
Formular mit Fragezeichen
Der Richter zeigte sich bei Ansicht der nur teilweise ausgefüllten, mit Widersprüchen und auch Fragezeichen versehenen Antragsformulare verwundert, dass diese Anträge anstandslos ohne Rückfragen zur Auszahlung der Mindestsicherung geführt hätten.
Der Beamte der BH Horn, der die Causa bearbeitet hatte, konnte sich auf Grund der lange zurückliegenden Anträge nicht mehr an Details der Bearbeitung erinnern.
Verletzung der Informationspflicht
Die Verteidigung meinte, dass hier eine Verletzung der Informations- und Sorgfaltspflicht seitens der Behörde vorliege und forderte einen Freispruch. Es habe keinen Vorsatz zum Sozialbetrug gegeben.
Dem schloss sich der Richter an und fällte einen Freispruch im Zweifel. Das Antragsformular wurde inzwischen um eine Spalte für Immobilien im Ausland modifiziert. -Kurt Berger
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