24-Stunden-Pflegerin ließ hilflosen Patienten allein: 24 Monate Haft
WALDVIERTEL. Eine 24-Stunden-Pflegerin ist am Mittwoch am Landesgericht Krems (Anklage: Vergehen des Quälens und Vernachlässigens einer wehrlosen Person) rechtskräftig zu 24 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden
Das Verbrechen des schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls (von Schmuck mit einem hohen Gesamtbetrag) durch Einbruch war schnell vom Tisch. Der Schmuckdiebstahl konnte mit der für das Strafverfahren nötigen Sicherheit nicht nachgewiesen werden. Schuldig gesprochen wurde die Angeklagte, weil sie den betagten Patienten allein gelassen hat.
Der Mann (im Bezirk Waidhofen) ist auf einen Rollstuhl und eine durchgehende Pflege angewiesen. Sie ließ ihn alleine in seinem Haus zurück, versperrte es, obgleich sie wusste, dass eine Ersatzpflegerin frühestens nach zwei Tagen die Pflege des alten Mannes übernehmen könnte und möglicher Besuch erst am nächsten Tag kommen würde, wodurch der Betagte nicht mit Nahrung, Getränken, Windeln und medizinischer Betreuung versorgt war. Dann war sie in ihre Heimat Rumänien gereist.
Als die Frau eine neue Dienststelle in Kärnten antrat, klickten die Handschellen. Ins Rollen gebracht hat den Fall ein Freund des Ehepaars, der Anzeige erstattete.
Urteil: 24 Monate, davon 16 bedingt. Rechtskräftig.
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