Sicherheit
Achtung, jetzt steigt wieder die Gefahr der Wildunfälle

Die Wildunfälle in Österreich: So viel Fallwild gibt es in den Regionen. | Foto: Statistik Austria
  • Die Wildunfälle in Österreich: So viel Fallwild gibt es in den Regionen.
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  • hochgeladen von Simone Göls

Im Bezirk Horn gab es 2019 immerhin weniger als 2.000 Wildunflle pro 1.000 quadratkilometer. Das verhält sich in den östlichen Nachbarbezirken anders: dort gibt es mehr Wildunfälle.

REGION. 147 Personen (österreichweit: 376) haben sich im Jahr 2019 auf Niederösterreichs Straßen im Zuge eines Wildunfalls verletzt, eine Person verunglückte tödlich (österreichweit: 2). Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) und der österreichische Versicherungsverband VVO empfehlen, in Zonen mit häufigem Wildwechsel besonders achtsam zu sein und die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.

In der Saison 2018/2019 ereignete sich auf Niederösterreichs Straßen alle 18 Minuten ein Wildunfall (29.483 Wildunfälle). Österreichweit kamen insgesamt 75.476 Wildtiere in Folge einer Kollision mit einem Fahrzeug zu Schaden. Das bedeutet, dass sich auf Österreichs Straßen pro Stunde 8,6 Wildunfälle ereignen. "Verglichen mit den Vorjahren lag die Zahl der Wildunfälle in Österreich in der Saison 2018/2019 etwas über dem 5-jährigen Durchschnitt. Betrachtet man die Zahl der dabei verletzten Personen, so zeigt sich, dass hier im 5-Jahres-Vergleich ein Plus von 13 Prozent verzeichnet werden musste", so der österreichische Versicherungsverband VVO. "Aus diesem Grund appellieren wir an Fahrzeuglenker eindringlich, in Wildwechselzonen besonders wachsam zu fahren." Am häufigsten waren Wildunfälle mit Personenschaden in den letzten 5 Jahren in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark. Besonders riskant für einen Wildunfall sind die Dämmerung sowie die Nachtstunden: In der Zeit zwischen 18:00 und 07:00 Uhr Früh ereignen sich besonders viele Wildunfälle. Knapp 50 Prozent der Wildunfälle mit Personenschaden ereignen sich im Dunkeln, weitere 11 Prozent in der Dämmerung.

Motorradfahrer verletzen sich bei Wildunfällen besonders häufig

6 von 10 Wildunfällen mit Personenschaden ereignen sich mit einem Pkw, bei jedem fünften Unfall (21 Prozent) ist ein Motorrad beteiligt. "Für Motorradlenker stellen Wildwechsel eine besonders große Gefahr dar. Denn Kollisionen zwischen Motorradfahrern und Wildtieren enden fast immer mit Verletzungen der Motorradaufsassen. Gerade für Motorradlenker ist eine vorausschauende, achtsame Fahrweise und eine den Umständen angepasste Fahrgeschwindigkeit daher umso bedeutender", betont Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV. "Wie folgenschwer ein Wildunfall sein kann, zeigt auch die Physik: Trifft man mit einer Geschwindigkeit von 50km/h auf ein 80kg schweres Wildschwein, so wirkt ein Aufprallgewicht von 2 Tonnen auf Fahrzeug und Fahrer ein."

Assistenzsysteme als Wildwarntool

Im Sommer 2020 hat das KFV Testfahrten und Befragungen zu sogenannten Nachtsicht-Assistenzsystemen durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass derlei Assistenzsysteme derzeit zwar noch nicht vollständig entwickelt sind, jedoch grundsätzlich großes Potenzial zur Reduktion von Wildunfällen mit sich bringen. Bis die entsprechenden Assistenzsysteme vollständig ausgereift und breit verfügbar sind, ist die Anpassung der Fahrgeschwindigkeit in Wildwechselzonen allerdings weiterhin die effektivste Unfallpräventionsmaßnahme. Wenn tatsächlich ein Wildtier in Fahrbahnnähe auftaucht, sollte zunächst gebremst und anschließend abgeblendet sowie mehrmals gehupt werden.

Nach einem Wildunfall muss die Exekutive verständigt werden

Auch wenn man instinktiv oft lieber ausweichen würde: ein Ausweichmanöver ist bei einem Wildunfall nicht zu empfehlen, denn ein solches ist wesentlich riskanter als ein Zusammenstoß. Stattdessen sollte stark gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr für die Autoinsassen geringer. Nach dem Unfall muss die Gefahrenstelle unverzüglich abgesichert und die Exekutive verständigt werden. Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist strafbar, bei einem Wildschaden besteht nach §4 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung unverzügliche Verständigungspflicht. Getötetes Wild darf niemals mitgenommen werden - auch nicht zum Tierarzt. Vielmehr ist eine rasche und korrekte Meldung des Unfalls hilfreich, da so der zuständige Jagdaufseher hinzugezogen werden kann.

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