Begleitpersonen im Klinikum Horn brauchen keinen Antigentest

 

Eine Dame aus dem Bezirk Horn war sehr verwundert, als sie vor ein paar Tagen als Begleitperson bei einem Ambulanztermin im LK Horn einen negativen Antigen-Test vorweisen wollte und man ihr mitteilte, dass dieser nicht benötigt wird. 
"Ich verstehe das nicht. Wenn ich das Krankenhaus betrete und mich auf mehreren Abteilungen als Begleitperson aufhalten muss, dauert es ja auch einige Zeit, oft ein paar Stunden, bis alles erledigt ist und da ist kein Test notwendig? Sogar beim Friseur, wo ich nicht so lange dort bin, muss ich einen Test mitbringen. In einem Spital sind ja leider auch jüngere Patienten, die sehr oft noch nicht einmal geimpft sind."

Wir baten das Klinikum Horn um eine Stellungnahme:

"Begleitpersonen müssen grundsätzlich keinen Antigentest vorweisen.
Ausnahme: Onkologie Tagesklinik, weil Patientenklientel besonders gefährdet ist und geschützt werden muss.

Antigentest-Regelung für Väter, die bei der Geburt anwesend sein möchten:
Ein Vater, der im Kreiszimmer bei der Geburt seines Kindes anwesend sein möchte, muss keinen Antigentest mitbringen, es wird vor Ort im Klinikum ein Test gemacht.

Auf der Augenabteilung gibt es für Begleitpersonen die Empfehlung einen Antigentest mitzubringen.

Alle Besucher von stationären Patienten müssen einen negativen Antigentest vorweisen. Dies wird beim Zugang zum Klinikum kontrolliert."

In den NÖ Kliniken allgemein gilt nach der aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zurzeit folgende Besucherregelung lt. Landesgesundheitsagentur:
Pro PatientIn ist ein/e BesucherIn pro Woche erlaubt. (Leider wurde durch einen Irrtum vom Landesklinikum Horn ein falscher Text übermittelt, in dem ursprünglich "ein/e BesucherIn pro Tag" angegeben war!)
"Wir weisen darauf hin, dass BesucherInnen das Klinikum nur mit einem Attest über einen NEGATIVEN Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) betreten dürfen. Das durchgehende Tragen einer FFP 2 Maske ist verpflichtend
Keine Nachweispflicht gilt bei:
» Begleitung zu einer Entbindung
» Palliativ- und Hospitzbegleitung
» Begleitung bei kritischen Lebensereignissen", so das Klinikum Horn.

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