Assistierter Suizid
"Erst muss die Palliativ- und Hospizversorgung flächendeckend sein"
Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, den assistierten Suizid für schwer kranke Personen ab 2022 zu erlauben.
REGION. Dietmar Weixler ist Präsident der Österreichischen Palliativ-Gesellschaft und Oberarzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin. Er sieht das neue Gesetz, das ab Jänner 2022 Schwerkranken das Recht geben soll, innerhalb von zwei Wochen assistierten Suizid zu begehen, kritisch.
Erst muss die Palliativ-Infrastruktur passen
"Wir können uns nicht gegen das Gesetz stellen, aber auf die Mängel hinweisen", so der Oberarzt, "die WHO-Definition, wonach es nicht beabsichtigt sei, das Sterben weder hinauszuzögern, noch zu früh herbeizuführen, ist unser Leitgebilde."
Schließlich gebe es noch Handlungsbedarf beim Ausbau der Palliativ- und Hospiz-Infrastrukur. So lange es noh zu lange Wartezeiten auf Hospizplätze gebe, sei die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen assistieren Suizid zu begehen, nicht angemessen.
"Mit diesem Argument versuchen wir, an entsprechende Politiker heranzugehen", erklärt Weixler.
In Belgien müsse erst die Palliativ- und Hospizversorgung gut sein, erst dann gibt es diesen Ausweg. In der Schweiz hingegen sei die Möglichkeit des assistierten Suizid schon seit Jahrzehnten gegeben, während sich Palliative Care erst langsam nebenher entwickelt habe.
Die Regelungen seien in den diversen Ländern sehr verschieden, in Deutschland gebe es noch kein Gesetz, das assistierten Suizid erlaubt.
Herausforderung
Die Arbeit auf Palliativstationen und in Hospizen wird jedenfalls ab 2022 durch diese neue Regelung beeinträchtigt sein.
"Wir können uns enthalten, dürfen aufgrund unserer Entscheidung nicht diskriminiert werden, doch können nicht ausschließen, damit in Berührung zu kommen", so Doktor Weixler, "es geht jedenfalls an die Ressourcen der Menschen, die im Palliativ-Bereich arbeiten."
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