Gym.: Kaninchen wurde in einem Kübel getötet
HORN. Einige Kinder wollten die Tötung miterleben, andere gingen in einen Nebenraum und wollten nur beim Sezieren dabei sein. Ein Teil der Klasse wollte nichts davon sehen und ging auf den Gang.
Es ging ganz schnell, das Kaninchen hat nicht geschrien. Dann erzählten die 14-Jährigen, die dabei waren den anderen, wie das Tier gehäutet worden war.
Wir schreiben diese Details nur, weil es Medien gibt, die behaupten, kein Kind war beim Exitus dabei. Übrigens: Der Lehrer hat den Kindern verboten, ein Handy mitzuhaben.
Montagnachmittag und auch am Dienstag haben sich Eltern beim Direktor über die Vorgangsweise des Lehrers beschwert.
Elternvereinsobmann Rechtsanwalt Heinrich Nagl zu der Causa: "Eine Tötung eines Tieres in der Schule gehört nicht zum Unterricht, das ist ganz klar. Ich gehe davon aus, dass vom Direktor Maßnahmen gesetzt wurden, dass so etwas nicht wieder vorkommt."
Mag. E. Grünsteidl: "Anzeige nach dem Tierschutzgesetz Paragraph 6,Abs.1 und Abs.3 für den Kaninchenmörder, der unnötige Grausamkeit an den Tag legt und Kinder zum Töten verleitet. Aus der Kriminalistik weiß man, dass auffälliges Verhalten mit dem Töten von Tieren beginnt und diese Sezierstunde an einer öffentlichen Schule ist rechtlich unzulässig, ganz abgesehen von den seelischen Schäden an den Kinderseelen."
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.