Horner gewinnt gegen Kaufgemeinschaft Lyoness
Kunde (Mitte 40) wollte eingesetztes Kapital von über 7.000 € von Kaufgemeinschaft zurück
HORN. Vor kurzem hat es einen von mehreren Prozessen am Bezirksgericht Horn gegeben - ein Mitglied der Kaufgemeinschaft Lyoness wollte sein Geld zurück. Ihm wurde seinerzeit versprochen, Gutscheine zu erhalten, mit denen er Rabatte bei Firmenpartnern der Kaufgemeinschaft lukrieren könne - zum Einen. Zum Anderen bestehe die Möglichkeit, wenn er weitere Kunden gewinne, auch von deren Einkäufen (Gutscheinen) immer wieder profitieren zu können. Je mehr nachfolgende Kunden man habe, umso mehr profitiere man. Im Fall in Horn war es so, dass der Kunde sehr wenig weitere Kunden gewann, was zur Folge hatte, dass er wenig "verdient" hat, weshalb er zu Gericht ging, um sein eingesetztes Geld von über 7.000 € nach vielen Jahren wieder zurück zu erhalten. Das Gericht hat letztlich festgestellt, dass er ein Konsument sei und als Konsument habe man die Möglichkeit, aus diesem System auszusteigen.
Vorsicht bei Wechsel
Für Lyonesskunden ist Vorsicht geboten, sie bekommen eine Benachrichtigung, man solle in ein anderes System umsteigen - "da kann man dann nicht mehr so leicht oder gar nicht aussteigen", sagt der Anwalt. Der Horner habe diese Benachrichtigung auch erhalten, sie nicht unterschrieben - und das Geld zurück bekommen. Lentschig: "Jeder, der die Umstiegserklärung nicht unterschreibt, kann jederzeit aussteigen und bekommt sein Geld zurück." In weiteren Fällen wurden 25.000 € investiert.
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