Hund biss Postlerin (50): Zu alt für Schmerzensgeld
Versicherung: Gegenstand zum Schadenszeitpunkt nicht neuwertig
Nach Hundebiss kam Post von der Versicherung. Es war nur ein Papier und doch hatte der Text des Begleitbriefes eine bittersaure Wirkung.
BEZIRK (hs). Die 50-jährige Postbeamtin aus dem Bezirk Horn trug pflichtbewusst das Päckchen zu seinem Bestimmungsort in ein Bauernhaus, als ohne Vorwarnung ein Terrier zum Sprung ansetzte und sich zwischen ihren Beinen festbiss.
Nach dem schmerzhaften Vorfall, der wochenlange Hämatome und Schwellungen im Intimbereich nach sich zog, forderte sie von der Versicherung des Hundebesitzers Schmerzensgeld.
Erst nach dem Einschalten eines Rechtsanwaltes zog die Versicherung eine Schadensgutmachung ernsthaft in Betracht. Allerdings erfolgte nach dem schmerzhaften Erlebnis ein ebenfalls schmerzhafter Angriff auf das weibliche Selbstvertrauen. Die Postbeamtin bekam vor der Zahlung von der Rechtsabteilung des Unternehmens einen Brief, „dass leider ein gewisser Betrag in Abzug gebracht werden muss, da der Gegenstand zum Schadenszeitpunkt nicht mehr neuwertig war.“
Die Betroffene entsetzt: „Mit 50 gehört man nicht zum alten Eisen. Die ehelichen Pflichten waren wochenlang tabu, ich war grün, blau und rot. Eigentlich war mein Ehemann genauso der Leidtragende, wegen sexuellem wochenlangem Entzug.“ Die Versicherung bedauert: „Die Geschädigte erhielt im Zuge des Abfindungsvorschlages einen Begleitbrief, bei dem leider - die Tücken der Technik - die falsche Vorlage und Formulierung im Zuge des Automatisierungsprozesses zur Verwendung kam.
Wir bitten dafür vielmals um Entschuldigung und werden Frau R. eine kleine Wiedergutmachung für diesen technischen Fauxpas zukommen lassen.“
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