Langzeitarbeitslose geraten unter Druck
Ein Langzeit-Arbeitsloser (49) aus Horn sollte, vom AMS vermittelt, in Salzburg einen Job annehmen.
BEZIRK. Sollte er das verweigern, gäbe es finanzielle Konsequenzen. Sein Fall hat sich für ihn positiv gelöst - er hat zuhause Betreuungstätigkeit zu leisten (Mutter 79 im Rollstuhl)...somit muss er keine Arbeit, die so weit weg ist, annehmen.
"Prinzipiell aber ist es zumutbar, dass Langzeitarbeitslose, wenn sie hier keine Arbeit finden, in ein anderes Bundesland vermittelt werden können", so AMS-Horn-Chef Ferdinand Schopp. "Die Zumutbarkeitskriterien werden jetzt enger ausgelegt und genau angesehen, wobei es da keine Änderungen gibt hinsichtlich der Zumutbarkeitsgrenzen", so Schopp.
Welche Tätigkeiten sind Arbeitslosen zumutbar und der zweite Bereich: Wie weit weg darf der Arbeitslose eine Beschäftigung aufnehmen? "Pendeln 60, 70 km ist bei uns nicht so das Problem, das sind viele unserer Leute gewohnt."
Job -Auch andere Bundesländer möglich
"Es wäre theoretisch möglich, dass Personen, die länger arbeitslos sind, keine geeignete Beschäftigung vor Ort finden, keine Betreuungspflichten haben, auch nach z.B. Salzburg vermittelt werden, weil dort geeignete Firmen und Unterkünfte vorhanden sind udgl. Das betrifft unsere Geschäftsstelle nicht sehr. Ich habe momentan 60 Langzeitbeschäftigungslose im Bezirk (Definition: ab einem Jahr durchgehend arbeitslos ohne Unterbrechung von einem Dienstverhältnis). Ich denke, dass Personen, die jetzt so ein bisserl im gemachten Nest gesessen sind, schon ein bisserl herausgeholt werden und aktiver werden müssen. Es ist publik geworden, dementsprechend tun sie auch mehr.
Resümee: Es gibt Arbeitslose - wir haben immer darauf geschaut, dass es wenige sind - die gewöhnt sind zu pendeln. Wir haben in Horn die drittniedrigste Quote von der Dauer her in NÖ."
Mindestsicherung-Einbußen
"Langzeitarbeitslose, aber auch andere Arbeitslose müssen mit der Umstellung von der Notstandshilfe auf die Mindestsicherung rechnen. Das ist verbunden mit Einbußen und Besitzverlust", sagt SPÖ-Bezirkschef Josef Wiesinger.
"Das ist eine Systemänderung: Man geht davon aus, dass Menschen Mindestbedürfnisse haben - dafür gab/gibt es die Notstandshilfe, drastisch ausgedrückt, 'damit sie nicht unter der Brücke schlafen müssen' und etwas zu essen haben - und nicht kriminell werden, weil keiner will erfrieren. Die Bundesregierung will das nicht mehr zahlen (Notstandsgeld ist Bundesbudget), die Mindestsicherung - das wird von Landes- und Gemeindegeldern bezahlt. Notstandshilfe kriegt man, wenn man kein Einkommen hat. Mindestsicherung kriegt man erst, wenn man mittellos ist. D.h. man darf nicht über 5.200 € Barvermögen verfügen, darf auch kein Haus besitzen. Sonst hat man keinen Anspruch auf Mindestsicherung." Mit April 2019 soll die neue Regelung in Kraft treten.
Robert Fischer, AK-Chef in Horn
Sorgen machen Robert Fischer, AK-Chef in Horn, die Menschen 50+. "Da schaut es nicht gut aus, diese Gruppe ist schwerer zu vermitteln. Wenn die immer berufstätig waren, nun arbeitslos werden, weil z.B. ihre Firma zusperrt, können sie gar nichts dafür. Wenn die ein Eigenheim haben passiert jetzt noch nichts, da er zuerst Arbeitslosengeld und Notstand bezieht. Sollte der Mensch aber in die Mindestsicherung abrutschen und länger als ein halbes Jahr Mindestsicherung beziehen, hat das Land NÖ die Möglichkeit, eine pfandrechtliche Sicherstellung im Grundbuch vorzunehmen."
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