Nach Hausübergabe soll sie auch noch raus
Wert der Liegenschaft der ehemaligen Geschäftsfrau in Eggenburgs Bestlage wird auf etwa 120.000 - 150.000 Euro geschätzt.
EGGENBURG (sch). Es sollte ein schöner Lebensabend werden - gut versorgt im eigenen Heim - das war der Traum von Hedwig W. aus Eggenburg. Sechs Jahre nach der Übergabe des Hauses an eine Bekannte, die Tragödie: „Die alleinstehende 87-Jährige soll aus ihrem ehemaligen Haus gedrängt werden“, sagt ihr Anwalt.
„Ich tät mich über Essen freuen, weil sie kochen ja gut und für mehrere Personen und ich habe ja immer so einen Hunger“, lächelt Hedwig W. (87) schelmisch verlegen. Nachsatz: „Aber sie hat mir noch nie was mitgebracht.“ Gemeint ist eine mittlerweile selbst 77-Jährige, der Hedwig W. vor sechs Jahren ihr Haus vermacht hat. Ihr Sohn sei jung gestorben, ihre beiden Ehemänner auch, so war und ist sie allein. Das Blaue vom Himmel hätte man ihr versprochen, wie gut man sie nicht betreuen, wie lieb man zu ihr sein würde. Aber kaum hatte man das Haus gehabt, wäre alles anders gewesen, berichten Sachwalter Nagl und die alte Dame. Sie spricht über frühere glückliche Zeiten und wie todunglücklich sie jetzt sei. Einst hatte ihr Vater das Haus mit Garten für sie und ihren Mann gekauft.
Haus gegen Pflege
2004 hat sie das Haus beim Notar überschrieben und sich dafür einige Gegenleistungen schriftlich einräumen lassen. Im Falle der Krankheit und Gebrechlichkeit: die häusliche Pflege und Betreuung, Reinigung der Wohnung, etc.
Ein großer Nachteil: In dem Vertrag steht, diese Leistungen sind nur im übergebenen Haus in Eggenburg zu erbringen. Weiters heißt es, dass die Übernehmerin nicht verpflichtet ist, irgendwelche Kosten für ein Altersheim zu übernehmen.
Weil die 87-Jährige schon etwas vergesslich ist, wurde Rechtsanwalt Heinrich Nagl im Vorjahr zum Sachwalter bestellt. Nagl: „Die 87-Jährige wird nun vom Hilfswerk betreut, da die jetzige Hausbesitzerin ihrer Verpflichtung nicht nachkommt, würde sie sie ordentlich pflegen, bekäme sie auch noch das Pflegegeld.“
Streitigkeiten
„Sehr bald kam es zu Streitigkeiten, weil Hedwig W. mit dieser mangelhaften Pflege und Betreuung nicht einverstanden war. Sie hat dann doch mitgekriegt, dass der Vertrag für sie nicht übertrieben günstig ist“, ... lächelt Nagl. Schwierig ist die Anfechtung, denn die kann man nur drei Jahre ab Vertragsabschluss gerichtlich geltend machen.
„Die Dame wird von einem Kollegen vertreten, der Briefe schreibt, die an Zynismus schwer zu überbieten sind. Wohl wissend, dass die 87-Jährige das Wohnrecht in ihrem Haus hat, und seine Mandantin die Verpflichtung hat, Hedwig W. zu betreuen, schreibt er, dass ‚auf Grund des geistigen Defektes von Frau W. es nicht mehr tragbar ist, dass sie alleine in diesem Haus lebt‘Ý , zitiert Nagl die Forderung. Er solle sich um einen Platz in einem Alters-oder Pflegeheim kümmern, damit ,diese krankheitsbedingten Belästigungen nicht mehr stattfinden.‘ „Tatsächlich will man sie draußen
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