Registrierkassenpflicht fegt im Fitnessgewerbe die ersten Arbeitsplätze weg

In Erwartung der Registrierkassenpflicht rät die Wirtschaftskammer ihren Mitgliedern in der Fitnessbranche vorsorglich bereits jetzt schon, auf die Gastronomie zu verzichten. „Im Durchschnitt werden hier rund zwei Prozent des Gesamtumsatzes gemacht, und der Aufwand ist schon jetzt sehr hoch und wird mit der Registrierkassenpflicht noch steigen“, stellt Werner Weissenböck, stellvertretender Branchenobmann der Fitnessbetriebe in der NÖ Wirtschaftskammer gegenüber dem NÖ Wirtschaftspressedienst fest.

„Heute machen wir am Ende des Monats die Abrechnung. Künftig müsste ich täglich kontrollieren, ob alles stimmt“, so Weissenböck. Die Konsequenz: „In meinem eigenen Studio müssen wir unsere Halbtagskraft, die für die Gastronomie zuständig ist, gehen lassen, und sie wird auch nicht nachbesetzt.“ Das heiße also, dass die Registrierkassenpflicht in der Branche Fitnessbetriebe Arbeitsplätze kosten werde.

Dabei seien die Fitnessbetriebe durchaus erfolgreich unterwegs und haben zuletzt sogar weitere Mitarbeiter aufnehmen können, denn teilweise habe man Umsatzzuwächse von fünf bis zehn Prozent erwirtschaften können. Insbesondere haben sich in den letzten Jahren so genannte Mikrostudios am Markt behauptet. Das sind kleine Studios mit maximal 250 m2, die spezielle Themen und Zielgruppen haben. Eine zweite erfolgreiche Schiene sind die Diskonter. Die können sich allerdings nur im Ballungsraum behaupten. Weissenböck weiß von Fällen in Niederösterreich, wo Diskonter gescheitert sind. „Erst bei mehreren tausend Mitgliedern und am Land mit einem Einzugsgebiet von rund 50 km würde sich so ein Fitness-Diskonter rechnen“, erklärt der Branchenkenner.

Ein Dauerbrenner in der Branche ist die Diskussion zum Thema „Fitness auf Krankenschein“. „Leider ist aktuell in dieser Diskussion wenig auszurichten, da die Praxis in die gegenteilige Richtung geht. Das hat nicht zuletzt mit der Steuerreform 2016 zu tun. Mit dieser dürfen nur mehr jene Leistungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden, die dem Leistungskatalog der Krankenkasse entsprechen“, sagt Werner Weissenböck.

Von dieser politischen Maßnahme seien sowohl Firmen als auch Private betroffen. Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun wollten und für sie ein Fitnessstudio gemietet haben, durften sie das bisher als Betriebsausgabe geltend machen. Privatpersonen mussten für Fitnessangebote zwar zahlen, konnten diese Zahlungen aber als außerordentliche Ausgabe in ihre Steuererklärung eingeben. „Das ist zumindest für nächstes Jahr nicht möglich. Allerdings gehe ich davon aus, dass Privatpersonen wie bisher handeln und Fitness als außerordentliche Ausgabe definieren, so dass es zu juristischen Diskussionen kommen wird“, meint Weissenböck.

Seine Kritik gilt in diesem Zusammenhang einer auch in Niederösterreich gelebten Praxis. Es gäbe nämlich durchaus vereinzelte Angebote, die auf Krankenschein angenommen werden, aber diese seien aus der Sicht von Weissenböck nicht seriös: „Mir ist bekannt, dass so manche Zumba-Stunde mit der Krankenkasse verrechnet werden darf. Zumba ist zwar nett, hat aber mit Gesundheit oder Prävention nichts zu tun. Außerdem sind die Trainer oft Leute, die in anderen Berufen tätig sind und in Sachen Fitness keine Ausbildung haben. Unsere Mitglieder haben nicht nur eine dreijährige Lehre hinter sich, sondern oft auch noch Zusatzausbildungen. Und da steht die Gesundheit im Mittelpunkt.“

Ungeachtet der negativen Voraussetzungen ist Werner Weissenböck für 2016 dennoch vorsichtig optimistisch. „Für professionelle Betriebe ist auch weiterhin Wachstum möglich, wenn auch auf geringerem Niveau.“ (jm)

www.freizeitinnoe.at

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